Erbe der kinderlos und ohne rechtskräftiges Testament verstorbenen Eheleute Frank Severins, Schöffe zu Körrenzig (Kr. Jülich), und Sophia Bellofs im Wert von über 1000 köln. Tlr. Da Frank ein Jahr vor seiner Frau gestorben war, war nach Auffassung der Appellanten auf Grund der jül. Rechtsordnung und Reformation sein gesamtes Eigentum auf seine Witwe übergegangen und folglich nach ihrem Tod unter Ausschluß seiner Verwandten, der Appellaten, allein auf ihre Schwestern, die Ehefrauen der Appellanten, gekommen.
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Erbe der kinderlos und ohne rechtskräftiges Testament verstorbenen Eheleute Frank Severins, Schöffe zu Körrenzig (Kr. Jülich), und Sophia Bellofs im Wert von über 1000 köln. Tlr. Da Frank ein Jahr vor seiner Frau gestorben war, war nach Auffassung der Appellanten auf Grund der jül. Rechtsordnung und Reformation sein gesamtes Eigentum auf seine Witwe übergegangen und folglich nach ihrem Tod unter Ausschluß seiner Verwandten, der Appellaten, allein auf ihre Schwestern, die Ehefrauen der Appellanten, gekommen.
AA 0627, 546 - B 1425/4766
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1592-1615 (1583 - 1618)
Enthaeltvermerke: Kläger: Konrad Bodden von Müntz (Amt Boslar; Kr. Jülich) und sein Schwager Gotthard Hungers (Hongers) von Gevenich als Ehemänner von Naelgen Gevenich und Gertrud Bellofs, der Schwestern der Erblasserin Sophia Severins Bellofs; ab 1618 Konrad Boddens Erben, (Bekl.: Bodden und Hungers) Beklagter: Maria Severins, Witwe des Johann von Beeck, Linnich (Kr. Jülich), und Else Severins, Witwe des Wilhelm Mörsdorf (Moerstorff), Schultheiß in der Warden, Linnich, als Schwestern des Erblassers Frank Severins; ab Juni 1592 an Stelle Elses ihre Erben: Johann Mörsdorf zu Leipzig; Elses Sohn Lic. Heinrich, Linnich; Emund und Wilhelm Heinen (Henen) gen. von Mörsdorf, Olmütz; Simon Nobis, 1576 als Bürger zu Linnich und Rentmeister zu Berg (Kr. Schleiden ?), 1585 als Schultheiß zu Warden gen., und seine Ehefrau, Elses Tochter Maria Mörsdorf; Dietrich Wolff und seine Ehefrau Sophia Mörsdorf, Linnich; und Wilhelms Schwestern Gertrud und Else Mörsdorf, beide Leipzig; ab Sept. 1605 Lic. Heinrich von Mörsdorf und Simon Nobis für sich und ihre in fremden Landen gesessenen Konsorten als Else Severins Erben; Franz von Beeck, und Wilhelm Palant als Erben; ab März 1618 Lic. Heinrich von Mörsdorf und Wilhelm Palant als Erben der verstorbenen Maria und Else Severins für sich und ihre Miterben, (Kl.: Else und Maria geb. Severins bzw. ihre Schwiegersöhne) Prokuratoren (Kl.): Lasser (1592) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Marsilius Berchner 1593 - Dr. Johann Gödelman 1605 - Dr. Seobald Stockhamer 1618 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Jülich 1586- 1587 - 2. Jül.-berg. Hofgericht (jül. Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1587-1591 - 3. RKG 1592-1615 (1583 - 1618) Beweismittel: Bd. 2: Acta priora. Verzeichnis der angefangenen Erbteilung zwischen Frank Severins’ Schwestern Else und Maria und ihren beiden Schwiegersöhnen Nobis und Palant auf der einen sowie Konrad Bodden von Müntz und Gotthard Hungers auf der anderen Seite, 1582 zu Körrenzig (96-102). Zeugenverhör durch die beiden Schöffen des Hauptgerichts Jülich, Dr. Heinrich Codonaeus und Lic. Gotthard von Crüchten, 1583 (119-179). Desgl., 1583 (180-209). Bd. 3: Vorakten erster Instanz. Verfügung der beiderseitigen Erben Frank Severins’ und Sophia Bellofs’ (44f.). Bd. 4: Zeugenverhör des Wilhelm Spinder zu Gevenich durch den vom RKG beauftragten kai-402 serl. Notar und Prokuratur des Hauptgerichts Jülich, Franz Khannis, 1598 zu Jülich (24-54). Informatio iuris des Düsseldorfer Anwalts Boddens und Hungers (67-85). Urkunde des Stadtgerichts Linnich, 1618 (100f.). Beschreibung: 4 Bde., 12 cm; Bd. 1: 1,5 cm, lose; Q 1 - 6, es fehlt Q 1 (Vollmacht Lasser), 1 Beilage; Bd. 2: 4 cm, 227 Bl., geb.; wohl = Q 7a oder b = Q 10 oder 11 = Q 20; Bd. 3: 4 cm, 232 Bl., geb.; wohl = Q 7a oder b = Q 10 oder 11 = Q 20; Bd. 4: 2,5 cm, 102 Bl., lose; Q 8, 9, 12 - 19, 21 - 23, 2 Beilagen, davon 1 prod. 10. Juni 1618. Vgl. auch RKG 4293 (P 67/112).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ
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