Papst Bonifatius IX. gestattet dem Hochmeister und dem Deutschen Orden dass diejenigen Mitglieder des Deutschen Ordens, die das Recht haben, Deutschordensbrüder zu Pfarreien oder Vikarien vorzuschlagen, diese auch jederzeit von ihrem Amt abberufen und ihrem Konvent oder Kloster zuweisen könnten (Ad ea, que).

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