Hans Dingler der Jüngere zu Eschach bekennt, dass er vor kurzem aus Anlass seines um 10 fl rh erfolgten Loskaufs von der Leibherrschaft des Klosters Weingarten dem dortigen Abt und Konvent folgende Zusicherungen gegeben hat: 1) Für den Fall rechtlicher Auseinandersetzungen mit denselben oder ihren Hintersassen will der Aussteller diese ausschließlich vor den Gerichten, "darin sy sizend vnd ir yeder zu recht hin gehöret", keinesfalls aber vor fremden Gerichten verklagen. 2) Der Aussteller anerkennt, dass ihm kein Erbrecht an den liegenden Gütern des Gotteshauses zusteht. 3) Letztlich gelobt er, die Gerechtigkeiten des Klosters, vor allem dessen Anspruch auf die Hinterlassenschaften seiner leibeigenen Leute, in keiner Weise anzutasten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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