Von der kaiserlichen Generalität in Mannheim verfügte Arretierung
des kurpfälzischen Ministers Graf von Oberndorf und von Mitgliedern der
dortigen Dienerschaft sowie Arretierung des Pfalz-Zweibrückschen
Ministers Abbe Salabert, dagegen vom Herzog von Pfalz-Zweibrücken
geführte Beschwerde beim Reichstag in Regensburg