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Johann von Loen bestimmt, dass seine beiden weltlichen Söhne seine hinterlassenen Schulden zu gleichen Teilen auf sich nehmen sollen, mit Ausnahme der Verschreibungen auf den vierten Teil von Jülich, die Graf Wilhelm allein übernehmen muss. Siegler wie bei Urkunde Nr. 374. Original. Pergament. Nr. 2 verletzt, die anderen sechs Siegel gut erhalten. Abschrift in Hs. 7 Nr. 7.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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