"Trottelparagraf" - Wie wird eine Gemeinde den Bürgermeister los?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170086/106
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
8. Juni 2017
Bundeskanzler oder Ministerpräsidenten können vorzeitig abgewählt werden, bei Bürgermeistern in Baden-Württemberg ist das nicht möglich. Sie bleiben - egal wie.
Der Burladinger Bürgermeister hat sich abfällig über Flüchtlinge geäußert, seine Gemeinderäte als "Landeier" bezeichnet. Die Hechinger Bürgermeisterin trägt ihren Ehekrieg in der Öffentlichkeit aus, ist wochenlang krankgeschrieben, die Amtsgeschäfte ruhen. Konsequenzen hat das für die beiden nicht.
Ihr Job ist Bürgermeistern sicher, zumindest bis zu nächsten Wahl. Sie können faul sein, der Gemeinde schaden - aus dem Amt bekommt man sie trotzdem nicht. Verantwortlich dafür ist die Süddeutsche Ratsverfassung, Paragraf 128, der "Trottelparagraf".
"Ein Rathauschef muss sich schon extrem trottelig anstellen, um ihn absetzen zu können", so der Tübinger Politikwissenschaftler Hans-Georg Wehling. Dass ein Bürgermeister in Baden-Württemberg wegen seiner Affären und Verfehlungen vorzeitig das Rathaus verlassen musste, habe er noch nie erlebt. Deshalb fordert er schon seit Jahren eine Abwahlmöglichkeit.
Der Burladinger Bürgermeister hat sich abfällig über Flüchtlinge geäußert, seine Gemeinderäte als "Landeier" bezeichnet. Die Hechinger Bürgermeisterin trägt ihren Ehekrieg in der Öffentlichkeit aus, ist wochenlang krankgeschrieben, die Amtsgeschäfte ruhen. Konsequenzen hat das für die beiden nicht.
Ihr Job ist Bürgermeistern sicher, zumindest bis zu nächsten Wahl. Sie können faul sein, der Gemeinde schaden - aus dem Amt bekommt man sie trotzdem nicht. Verantwortlich dafür ist die Süddeutsche Ratsverfassung, Paragraf 128, der "Trottelparagraf".
"Ein Rathauschef muss sich schon extrem trottelig anstellen, um ihn absetzen zu können", so der Tübinger Politikwissenschaftler Hans-Georg Wehling. Dass ein Bürgermeister in Baden-Württemberg wegen seiner Affären und Verfehlungen vorzeitig das Rathaus verlassen musste, habe er noch nie erlebt. Deshalb fordert er schon seit Jahren eine Abwahlmöglichkeit.
0'05
Audio-Visuelle Medien
Peucker, Tipsy; Reitstallbesiterzin
Schülze, Alexander; Kommunalpolitiker
Steinberg, Rosemarie; Kommunalpolitikerin
Burladingen BL; Bürgermeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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