Gerichtliche Bestätigung der von Gottfried von Seelbach genannt Quadfassel, Philipp Christoph von und zu Franckenstein, dann statt diesem Hans Georg von Mauchenheimer genannt Bechtoldsheim, Amtmann zu Gleiberg, dann Lubert von der Heyden, kurtrierischer Rat und Amtmann in Camberg, übernommenen Vormundschaft über Johann Philipp, Philipp Erwein und Agatha Maria von Schönborn als die unmündigen Kinder von Maria Barbara von Schönborn geb. von der Leyen und Georg von Schönborn

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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