Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Getreuen Philipp von Praunheim (Pfrumheym) und Hans von Habern Irrungen über eine Erbschaft, namentlich Eigengüter, Lehen und Fahrhabe, gehalten haben, und er beide Parteien dahin gütlich vertragen hat, dass sie mit jeweils zwei Zusätzen vor den Grafen Michael von Wertheim als Obmann kommen sollen. Die fünf Schiedsleute sollen die Parteien gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel vertragen, insbesondere auch um die Prozesskosten, wobei der Obmann ihnen bis St. Michaelis [29.09.] einen Tag an einem ihm genehmen Ort anberaumen soll. Kurfürst Philipp behält sich dabei Eigentum, Mannschaft, Lehenschaft und Lehnrecht an den Gütern vor. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses "vereynigungs briff".
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Getreuen Philipp von Praunheim (Pfrumheym) und Hans von Habern Irrungen über eine Erbschaft, namentlich Eigengüter, Lehen und Fahrhabe, gehalten haben, und er beide Parteien dahin gütlich vertragen hat, dass sie mit jeweils zwei Zusätzen vor den Grafen Michael von Wertheim als Obmann kommen sollen. Die fünf Schiedsleute sollen die Parteien gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel vertragen, insbesondere auch um die Prozesskosten, wobei der Obmann ihnen bis St. Michaelis [29.09.] einen Tag an einem ihm genehmen Ort anberaumen soll. Kurfürst Philipp behält sich dabei Eigentum, Mannschaft, Lehenschaft und Lehnrecht an den Gütern vor. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieses "vereynigungs briff".
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 169
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1496 August 17 (uff mitwoch nach assumptionis Marie)
fol. 187v-188r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Vertrag zwuschen Philipßen von Pfrunheym an eym und Hanßen vom Habern am andernteil".
Habern, Hans von; ux. Cordula von Fraunberg, erw. 1482, 1496
Praunheim (Pfrumheim), Philipp von; erw. 1496
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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