Die von der Meißner Kreishauptmannschaft in Gemäßheit des allerhöchsten Reskripts vom 9. April 1817 geführte Hauptberechnung über das durch die ständischen Beschlüsse vom 12. und 13. März gedachten Jahres in Gang gebrachte Geschäft des Transports der für das Erzgebirge bestimmten Getreide-Unterstützung und die Wiedererstattung der damals von dem Meißner Kreise geleisteten Vorschusssumme von 5523 Taler, 9 Groschen und 3 Pfennig aus dem Königlichen Landeszahlamt