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Verordnung: Bei verschiedenen Gelegenheiten wurde festgestellt, dass bei Schafweiden- oder anderen Versteigerungen die Diäten und andere Nebenkosten so hoch getrieben wurden, dass die Steigerer kein oder wenig Interesse am Versteigerungsvorhaben zu erkennen gaben. Es wird deshalb verordnet, dass diese Diäten und Nebenkosten in Zukunft von der Gemeinde zu zahlen sind

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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