Juristische Fakultät (III), Konsilien (Fragmente) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
UAT 83/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> C Fakultäten >> Cc Juristische Fakultät >> Juristische Fakultät (seit 1477)
1598-1865
Bestandsbeschreibung: 1. Zur Bestandsstruktur, -geschichte
Der Bestand weist Konsilienfragmente (UAT 83/1a-4, 1598-1711) und sonstiges vermischtes Schreiben (UAT 83/4 und 83/5, 1670-1865) der Juristischen Fakultät nach, die 1846 und 1914 vom Universitätsarchiv übernommen wurden.
2. Zur Bearbeitung/Erschließung
Die Bestände UAT 83 und UAT 84 wurden in einer TUSTEP-Datei („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) als Teilbestände geführt. Im Januar 2020 wurden sie im Rahmen des Projekts "Retrokonversion und Online-Stellung der Findmittel zu den "Altbeständen" des Universitätsarchivs Tübingen" getrennt in die Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert.
Siehe weitere Bestände im Universitätsarchiv Tübingen:
UAT 12 Evangelisch-theologische Fakultät, Dekanatsakten (I): Konsilien (11 Nrn, 1514-1780)
UAT 13 Juristische Fakultät, Dekanatsakten (I) (hier Nr. 8: Semesterweise Verzeichnisse der Konsilienanforderungen 1740-1757)
UAT 16: Evangelisch-theologische Fakultät, Dekanatsakten (II): Konsilien (2 Nrn, 1526-1786)
UAT 84 Juristische Fakultät (III,5): Konsiliensammlung 1602-1883
UAT 85 Juristische Fakultät (III), Einzelne Rechtsfälle und Konsilien 1554-1842
UAT 86 Juristische Fakultät (III), Einzelne Konsilien 1718-1747
Tübingen, den 15.7.1992 / 26.6.2012
Dr. Michael Wischnath
Der Bestand weist Konsilienfragmente (UAT 83/1a-4, 1598-1711) und sonstiges vermischtes Schreiben (UAT 83/4 und 83/5, 1670-1865) der Juristischen Fakultät nach, die 1846 und 1914 vom Universitätsarchiv übernommen wurden.
2. Zur Bearbeitung/Erschließung
Die Bestände UAT 83 und UAT 84 wurden in einer TUSTEP-Datei („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) als Teilbestände geführt. Im Januar 2020 wurden sie im Rahmen des Projekts "Retrokonversion und Online-Stellung der Findmittel zu den "Altbeständen" des Universitätsarchivs Tübingen" getrennt in die Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert.
Siehe weitere Bestände im Universitätsarchiv Tübingen:
UAT 12 Evangelisch-theologische Fakultät, Dekanatsakten (I): Konsilien (11 Nrn, 1514-1780)
UAT 13 Juristische Fakultät, Dekanatsakten (I) (hier Nr. 8: Semesterweise Verzeichnisse der Konsilienanforderungen 1740-1757)
UAT 16: Evangelisch-theologische Fakultät, Dekanatsakten (II): Konsilien (2 Nrn, 1526-1786)
UAT 84 Juristische Fakultät (III,5): Konsiliensammlung 1602-1883
UAT 85 Juristische Fakultät (III), Einzelne Rechtsfälle und Konsilien 1554-1842
UAT 86 Juristische Fakultät (III), Einzelne Konsilien 1718-1747
Tübingen, den 15.7.1992 / 26.6.2012
Dr. Michael Wischnath
0,50 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ