Kaiser Karl tut dem Nonnenkloster Söflingen, Klarenordens in Konstanzer Diözese, die Gnade, dass es wie bisher so auch fortan keinen Vogt haben und dass kein Reichslandvogt oder anderer Vogt oder Amtmann dasselbe mit Steuern, Diensten, Beten oder sonst beschweren solle, indem er alle Fürsten, Herrn, Städte, den Landvogt und den Landfrieden in Schwaben und die Stadt Ulm mit dem Schutze des Klosters beauftragt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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