K 34 - Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg (Bestand)
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K 34
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> K - Einrichtungen, Werke, Vereine
1936-2006
Einleitung: Geschichtlicher Überblick
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. wurde 1959 mit Sitz in Stuttgart gegründet und ging aus der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg hervor. Schon bevor Gertraud Uhrig im Gründungsjahr die Geschäftsführung übernahm, war sie als Leiterin der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der “Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg“ mit dem Aufbau der Dorfhelferinnenarbeit beauftragt. Die Aufgabe des Vereins bestand „darin, den durch Krankheit oder Tod in Not geratenen Familien auf dem Land zu helfen“ (vgl. Satzung 1959, Bestellnummer 102). Gleichzeitig ermöglichte der Beruf der Dorfhelferin zahlreichen jungen Frauen, die nachkriegsbedingt zu Hause festgehalten waren, eine finanzielle Unabhängigkeit vom Elternhaus.
Der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs zur Dorfhelferin ging eine Qualifizierung auf Lehrgangsgrundlage ab 1950 voraus. Diese Lehrgänge waren das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern und den beiden christlich-konfessionellen Frauenverbänden in Württemberg.
Die Anstellung der Dorfhelferinnen erfolgte entweder im fliegenden oder im ständigen Einsatz. Anstellungsträger der Dorfhelferinnen im ständigen Einsatz waren in der Regel Kommunen, teilweise auch Landkreise. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm als zentrale Stelle der Dorfhelferinnenarbeit die Rolle eines Schutzverbandes, der die Vermittlung und die Betreuung der Dorfhelferinnen regelte und in enger Verbindung mit der Landwirtschaftsverwaltung, den Ausbildungsstätten und den verantwortlichen Kuratorien der jeweiligen Dorfhelferinnenstationen zusammenarbeitete. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm die Nachwuchswerbung, Aus- und Fortbildung, regelte Anstellung, Einsatz und Vergütung und vertrat die Dorfhelferinnen in persönlichen und rechtlichen Fragen.
Die Ausbildung war von Beginn an landwirtschaftlich, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerisch geprägt. Um der Vielseitigkeit der Ausbildung zu entsprechen, fanden die ersten Dorfhelferinnenlehrgänge im Kurssystem an unterschiedlichen Institutionen statt: Diakonissen-Krankenhaus, Mütterschule, Bauernschule Hohebuch und Webschule Haigerloch waren neben fachspezifischen Praktika, z.B. in Kindergärten, die einzelnen Stationen der zunächst einjährigen Ausbildung. Die Ausbildung zu Dorfhelferin erfuhr im Laufe der Zeit verschiedene Neuregelungen. So wurde die im Kurssystem stattfindende Ausbildung im Jahr 1975 durch die alleinige Beauftragung der Höheren Landfrauenschule in Kupferzell abgelöst.
Noch im Gründungsjahr des Dorfhelferinnenwerks 1959 schlossen sich die vier konfessionellen Trägerverbände der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg (Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholische Dorfhelferinnenschule Sölden e.V., Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Baden e.V.) zusammen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg. Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft war die Förderung der Ausbildung und Tätigkeit der Dorfhelferin. Verhandlungen mit Behörden, Organisationen und Vereinigungen wurden gemeinsam eingeleitet und geführt. Erster Erfolg der Arbeitsgemeinschaft war die erstmalige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 1960 durch das Land Baden-Württemberg. Diese Mittel wurden für den konsequenten Ausbau der Dorfhelferinnenarbeit verwendet.
Mit der Aufnahme der Dorfhelferinnenarbeit in anderen Bundesländern folgten im Laufe der Jahre weitere Arbeitsgemeinschaften sowie Zusammenschlüsse auf Bundesebene. 1964 gründete sich der Arbeitskreis Dorfhelferin innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Im gleichen Jahr schlossen sich die evangelischen und die katholischen Trägerverbände zur Bundesarbeitsgemeinschaft Dorfhelferin zusammen, die die Anliegen der Dorfhelferinnenarbeit auf Bundesebene vertrat.
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Bestandsbewertung und Bestandsüberblick
Der Bestand K 34 stellt eine Dokumentation der Vereinsgeschichte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks in Württemberg e.V. dar. Neben der Dokumentation der Vereinsarbeit seit den 1950er bis in die 1990er Jahre zeigt der Bestand die Entstehung, Wandlung und Anpassung eines Berufsbildes, das eng mit den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen verwoben ist. Darüber hinaus skizzieren insbesondere Korrespondenzen zwischen Dorfhelferinnen und Geschäftsführung innerhalb der Personalakten, die Tagebücher/ Rundbücher, Rundbriefe an die Dorfhelferinnen, die Themen der Rüstzeiten, Reiseberichte der Studienfahrten sowie Lebensläufe innerhalb der Personalakten ein christlich-konservativ geprägtes Bild der Frau.
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Bestands-und Verzeichnungsgeschichte
Der Aktenbestand des Dorfhelferinnenwerks wurde im Jahr 2009 an das Landeskirchliche Archiv übergeben.
Die innerhalb der Akten vorgefundene Ordnung wurde beibehalten und nach folgenden inhaltlichen Gruppen zusammengestellt: 1. Vereinsgrundlagen, 2. Organe und Versammlungen, 3. Personal und Dorfhelferinnenstationen, 4. Öffentlichkeitsarbeit, 5. Arbeitsgemeinschaften und angeschlossene Verbände.
Kassiert wurden zahlreiche Mehrfertigungen, (wie z.B. Rundschreiben und deren Beilagen.) Ebenfalls ausgeschieden ist Schriftverkehr mit Mitgliedern zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags und formlose Schreiben zum Vereinsbeitritt und -austritt.
Der Bestand umfasst 2,5 lfd. m., sein Erhaltungszustand ist gut. Die jüngeren Akten, sowie die Personalakten unterliegen noch einer archivrechtlichen Sperrfrist, die an den entsprechenden Stellen im Archivinventar vermerkt ist.
Druckerzeugnisse wurden an die Landeskirchliche Zentralbibliothek, Werbematerial zum Beruf der Dorfhelferin ging an die Museale Sammlung. Bildmaterial (Fotoalben, Diaalben, Tonbildserien, z.Tl. mit Textblatt) lagern im Bildarchiv, sind aber beim Bestand verzeichnet.
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Im Jahr 2023 wurden noch weitere Bilder und Filme an das Landeskirchliche Archiv abgegeben, die noch nicht verzeichnet sind.
Einleitung: Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. wurde 1959 mit Sitz in Stuttgart gegründet und ging aus der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg hervor. Schon bevor Gertraud Uhrig im Gründungsjahr die Geschäftsführung übernahm, war sie als Leiterin der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der “Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg“ mit dem Aufbau der Dorfhelferinnenarbeit beauftragt. Die Aufgabe des Vereins bestand ”darin, den durch Krankheit oder Tod in Not geratenen Familien auf dem Land zu helfen“ (vgl. Satzung 1959, Bestellnummer 102). Gleichzeitig ermöglichte der Beruf der Dorfhelferin zahlreichen jungen Frauen, die nachkriegsbedingt zu Hause festgehalten waren, eine finanzielle Unabhängigkeit vom Elternhaus.
Der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs zur Dorfhelferin ging eine Qualifizierung auf Lehrgangsgrundlage ab 1950 voraus. Diese Lehrgänge waren das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern und den beiden christlich-konfessionellen Frauenverbänden in Württemberg.
Die Anstellung der Dorfhelferinnen erfolgte entweder im fliegenden oder im ständigen Einsatz. Anstellungsträger der Dorfhelferinnen im ständigen Einsatz waren in der Regel Kommunen, teilweise auch Landkreise. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm als zentrale Stelle der Dorfhelferinnenarbeit die Rolle eines Schutzverbandes, der die Vermittlung und die Betreuung der Dorfhelferinnen regelte und in enger Verbindung mit der Landwirtschaftsverwaltung, den Ausbildungsstätten und den verantwortlichen Kuratorien der jeweiligen Dorfhelferinnenstationen zusammenarbeitete. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm die Nachwuchswerbung, Aus- und Fortbildung, regelte Anstellung, Einsatz und Vergütung und vertrat die Dorfhelferinnen in persönlichen und rechtlichen Fragen.
Die Ausbildung war von Beginn an landwirtschaftlich, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerisch geprägt. Um der Vielseitigkeit der Ausbildung zu entsprechen, fanden die ersten Dorfhelferinnenlehrgänge im Kurssystem an unterschiedlichen Institutionen statt: Diakonissen-Krankenhaus, Mütterschule, Bauernschule Hohebuch und Webschule Haigerloch waren neben fachspezifischen Praktika, z.B. in Kindergärten, die einzelnen Stationen der zunächst einjährigen Ausbildung. Die Ausbildung zu Dorfhelferin erfuhr im Laufe der Zeit verschiedene Neuregelungen. So wurde die im Kurssystem stattfindende Ausbildung im Jahr 1975 durch die alleinige Beauftragung der Höheren Landfrauenschule in Kupferzell abgelöst.
Noch im Gründungsjahr des Dorfhelferinnenwerks 1959 schlossen sich die vier konfessionellen Trägerverbände der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg (Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholische Dorfhelferinnenschule Sölden e.V., Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Baden e.V.) zusammen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg. Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft war die Förderung der Ausbildung und Tätigkeit der Dorfhelferin. Verhandlungen mit Behörden, Organisationen und Vereinigungen wurden gemeinsam eingeleitet und geführt. Erster Erfolg der Arbeitsgemeinschaft war die erstmalige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 1960 durch das Land Baden-Württemberg. Diese Mittel wurden für den konsequenten Ausbau der Dorfhelferinnenarbeit verwendet.
Mit der Aufnahme der Dorfhelferinnenarbeit in anderen Bundesländern folgten im Laufe der Jahre weitere Arbeitsgemeinschaften sowie Zusammenschlüsse auf Bundesebene. 1964 gründete sich der Arbeitskreis Dorfhelferin innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Im gleichen Jahr schlossen sich die evangelischen und die katholischen Trägerverbände zur Bundesarbeitsgemeinschaft Dorfhelferin zusammen, die die Anliegen der Dorfhelferinnenarbeit auf Bundesebene vertrat.
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Der Bestand K 34 stellt eine Dokumentation der Vereinsgeschichte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks in Württemberg e.V. dar. Neben der Dokumentation der Vereinsarbeit seit den 1950er bis in die 1990er Jahre zeigt der Bestand die Entstehung, Wandlung und Anpassung eines Berufsbildes, das eng mit den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen verwoben ist. Darüber hinaus skizzieren insbesondere Korrespondenzen zwischen Dorfhelferinnen und Geschäftsführung innerhalb der Personalakten, die Tagebücher/ Rundbücher, Rundbriefe an die Dorfhelferinnen, die Themen der Rüstzeiten, Reiseberichte der Studienfahrten sowie Lebensläufe innerhalb der Personalakten ein christlich-konservativ geprägtes Bild der Frau.
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Der Aktenbestand des Dorfhelferinnenwerks wurde im Jahr 2009 an das Landeskirchliche Archiv übergeben.
Die innerhalb der Akten vorgefundene Ordnung wurde beibehalten und nach folgenden inhaltlichen Gruppen zusammengestellt: 1. Vereinsgrundlagen, 2. Organe und Versammlungen, 3. Personal und Dorfhelferinnenstationen, 4. Öffentlichkeitsarbeit, 5. Arbeitsgemeinschaften und angeschlossene Verbände.
Kassiert wurden zahlreiche Mehrfertigungen, (wie z.B. Rundschreiben und deren Beilagen.) Ebenfalls ausgeschieden ist Schriftverkehr mit Mitgliedern zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags und formlose Schreiben zum Vereinsbeitritt und -austritt.
Der Bestand umfasst 2,5 lfd. m., sein Erhaltungszustand ist gut. Die jüngeren Akten, sowie die Personalakten unterliegen noch einer archivrechtlichen Sperrfrist, die an den entsprechenden Stellen im Archivinventar vermerkt ist.
Druckerzeugnisse wurden an die Landeskirchliche Zentralbibliothek, Werbematerial zum Beruf der Dorfhelferin ging an die Museale Sammlung. Bildmaterial (Fotoalben, Diaalben, Tonbildserien, z.Tl. mit Textblatt) lagern im Bildarchiv, sind aber beim Bestand verzeichnet.
Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. wurde 1959 mit Sitz in Stuttgart gegründet und ging aus der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg hervor. Schon bevor Gertraud Uhrig im Gründungsjahr die Geschäftsführung übernahm, war sie als Leiterin der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der “Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg“ mit dem Aufbau der Dorfhelferinnenarbeit beauftragt. Die Aufgabe des Vereins bestand „darin, den durch Krankheit oder Tod in Not geratenen Familien auf dem Land zu helfen“ (vgl. Satzung 1959, Bestellnummer 102). Gleichzeitig ermöglichte der Beruf der Dorfhelferin zahlreichen jungen Frauen, die nachkriegsbedingt zu Hause festgehalten waren, eine finanzielle Unabhängigkeit vom Elternhaus.
Der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs zur Dorfhelferin ging eine Qualifizierung auf Lehrgangsgrundlage ab 1950 voraus. Diese Lehrgänge waren das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern und den beiden christlich-konfessionellen Frauenverbänden in Württemberg.
Die Anstellung der Dorfhelferinnen erfolgte entweder im fliegenden oder im ständigen Einsatz. Anstellungsträger der Dorfhelferinnen im ständigen Einsatz waren in der Regel Kommunen, teilweise auch Landkreise. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm als zentrale Stelle der Dorfhelferinnenarbeit die Rolle eines Schutzverbandes, der die Vermittlung und die Betreuung der Dorfhelferinnen regelte und in enger Verbindung mit der Landwirtschaftsverwaltung, den Ausbildungsstätten und den verantwortlichen Kuratorien der jeweiligen Dorfhelferinnenstationen zusammenarbeitete. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm die Nachwuchswerbung, Aus- und Fortbildung, regelte Anstellung, Einsatz und Vergütung und vertrat die Dorfhelferinnen in persönlichen und rechtlichen Fragen.
Die Ausbildung war von Beginn an landwirtschaftlich, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerisch geprägt. Um der Vielseitigkeit der Ausbildung zu entsprechen, fanden die ersten Dorfhelferinnenlehrgänge im Kurssystem an unterschiedlichen Institutionen statt: Diakonissen-Krankenhaus, Mütterschule, Bauernschule Hohebuch und Webschule Haigerloch waren neben fachspezifischen Praktika, z.B. in Kindergärten, die einzelnen Stationen der zunächst einjährigen Ausbildung. Die Ausbildung zu Dorfhelferin erfuhr im Laufe der Zeit verschiedene Neuregelungen. So wurde die im Kurssystem stattfindende Ausbildung im Jahr 1975 durch die alleinige Beauftragung der Höheren Landfrauenschule in Kupferzell abgelöst.
Noch im Gründungsjahr des Dorfhelferinnenwerks 1959 schlossen sich die vier konfessionellen Trägerverbände der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg (Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholische Dorfhelferinnenschule Sölden e.V., Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Baden e.V.) zusammen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg. Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft war die Förderung der Ausbildung und Tätigkeit der Dorfhelferin. Verhandlungen mit Behörden, Organisationen und Vereinigungen wurden gemeinsam eingeleitet und geführt. Erster Erfolg der Arbeitsgemeinschaft war die erstmalige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 1960 durch das Land Baden-Württemberg. Diese Mittel wurden für den konsequenten Ausbau der Dorfhelferinnenarbeit verwendet.
Mit der Aufnahme der Dorfhelferinnenarbeit in anderen Bundesländern folgten im Laufe der Jahre weitere Arbeitsgemeinschaften sowie Zusammenschlüsse auf Bundesebene. 1964 gründete sich der Arbeitskreis Dorfhelferin innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Im gleichen Jahr schlossen sich die evangelischen und die katholischen Trägerverbände zur Bundesarbeitsgemeinschaft Dorfhelferin zusammen, die die Anliegen der Dorfhelferinnenarbeit auf Bundesebene vertrat.
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Bestandsbewertung und Bestandsüberblick
Der Bestand K 34 stellt eine Dokumentation der Vereinsgeschichte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks in Württemberg e.V. dar. Neben der Dokumentation der Vereinsarbeit seit den 1950er bis in die 1990er Jahre zeigt der Bestand die Entstehung, Wandlung und Anpassung eines Berufsbildes, das eng mit den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen verwoben ist. Darüber hinaus skizzieren insbesondere Korrespondenzen zwischen Dorfhelferinnen und Geschäftsführung innerhalb der Personalakten, die Tagebücher/ Rundbücher, Rundbriefe an die Dorfhelferinnen, die Themen der Rüstzeiten, Reiseberichte der Studienfahrten sowie Lebensläufe innerhalb der Personalakten ein christlich-konservativ geprägtes Bild der Frau.
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Bestands-und Verzeichnungsgeschichte
Der Aktenbestand des Dorfhelferinnenwerks wurde im Jahr 2009 an das Landeskirchliche Archiv übergeben.
Die innerhalb der Akten vorgefundene Ordnung wurde beibehalten und nach folgenden inhaltlichen Gruppen zusammengestellt: 1. Vereinsgrundlagen, 2. Organe und Versammlungen, 3. Personal und Dorfhelferinnenstationen, 4. Öffentlichkeitsarbeit, 5. Arbeitsgemeinschaften und angeschlossene Verbände.
Kassiert wurden zahlreiche Mehrfertigungen, (wie z.B. Rundschreiben und deren Beilagen.) Ebenfalls ausgeschieden ist Schriftverkehr mit Mitgliedern zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags und formlose Schreiben zum Vereinsbeitritt und -austritt.
Der Bestand umfasst 2,5 lfd. m., sein Erhaltungszustand ist gut. Die jüngeren Akten, sowie die Personalakten unterliegen noch einer archivrechtlichen Sperrfrist, die an den entsprechenden Stellen im Archivinventar vermerkt ist.
Druckerzeugnisse wurden an die Landeskirchliche Zentralbibliothek, Werbematerial zum Beruf der Dorfhelferin ging an die Museale Sammlung. Bildmaterial (Fotoalben, Diaalben, Tonbildserien, z.Tl. mit Textblatt) lagern im Bildarchiv, sind aber beim Bestand verzeichnet.
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Im Jahr 2023 wurden noch weitere Bilder und Filme an das Landeskirchliche Archiv abgegeben, die noch nicht verzeichnet sind.
Einleitung: Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. wurde 1959 mit Sitz in Stuttgart gegründet und ging aus der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg hervor. Schon bevor Gertraud Uhrig im Gründungsjahr die Geschäftsführung übernahm, war sie als Leiterin der Abteilung Landfrauenarbeit/ Dorfhelferinnenarbeit innerhalb der “Evangelischen Frauenhilfe in Württemberg“ mit dem Aufbau der Dorfhelferinnenarbeit beauftragt. Die Aufgabe des Vereins bestand ”darin, den durch Krankheit oder Tod in Not geratenen Familien auf dem Land zu helfen“ (vgl. Satzung 1959, Bestellnummer 102). Gleichzeitig ermöglichte der Beruf der Dorfhelferin zahlreichen jungen Frauen, die nachkriegsbedingt zu Hause festgehalten waren, eine finanzielle Unabhängigkeit vom Elternhaus.
Der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs zur Dorfhelferin ging eine Qualifizierung auf Lehrgangsgrundlage ab 1950 voraus. Diese Lehrgänge waren das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium des ehemaligen Landes Württemberg-Hohenzollern und den beiden christlich-konfessionellen Frauenverbänden in Württemberg.
Die Anstellung der Dorfhelferinnen erfolgte entweder im fliegenden oder im ständigen Einsatz. Anstellungsträger der Dorfhelferinnen im ständigen Einsatz waren in der Regel Kommunen, teilweise auch Landkreise. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm als zentrale Stelle der Dorfhelferinnenarbeit die Rolle eines Schutzverbandes, der die Vermittlung und die Betreuung der Dorfhelferinnen regelte und in enger Verbindung mit der Landwirtschaftsverwaltung, den Ausbildungsstätten und den verantwortlichen Kuratorien der jeweiligen Dorfhelferinnenstationen zusammenarbeitete. Das Evangelische Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V. übernahm die Nachwuchswerbung, Aus- und Fortbildung, regelte Anstellung, Einsatz und Vergütung und vertrat die Dorfhelferinnen in persönlichen und rechtlichen Fragen.
Die Ausbildung war von Beginn an landwirtschaftlich, hauswirtschaftlichen und sozialpflegerisch geprägt. Um der Vielseitigkeit der Ausbildung zu entsprechen, fanden die ersten Dorfhelferinnenlehrgänge im Kurssystem an unterschiedlichen Institutionen statt: Diakonissen-Krankenhaus, Mütterschule, Bauernschule Hohebuch und Webschule Haigerloch waren neben fachspezifischen Praktika, z.B. in Kindergärten, die einzelnen Stationen der zunächst einjährigen Ausbildung. Die Ausbildung zu Dorfhelferin erfuhr im Laufe der Zeit verschiedene Neuregelungen. So wurde die im Kurssystem stattfindende Ausbildung im Jahr 1975 durch die alleinige Beauftragung der Höheren Landfrauenschule in Kupferzell abgelöst.
Noch im Gründungsjahr des Dorfhelferinnenwerks 1959 schlossen sich die vier konfessionellen Trägerverbände der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg (Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg e.V., Katholische Dorfhelferinnenschule Sölden e.V., Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Baden e.V.) zusammen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Dorfhelferinnenarbeit in Baden-Württemberg. Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft war die Förderung der Ausbildung und Tätigkeit der Dorfhelferin. Verhandlungen mit Behörden, Organisationen und Vereinigungen wurden gemeinsam eingeleitet und geführt. Erster Erfolg der Arbeitsgemeinschaft war die erstmalige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 1960 durch das Land Baden-Württemberg. Diese Mittel wurden für den konsequenten Ausbau der Dorfhelferinnenarbeit verwendet.
Mit der Aufnahme der Dorfhelferinnenarbeit in anderen Bundesländern folgten im Laufe der Jahre weitere Arbeitsgemeinschaften sowie Zusammenschlüsse auf Bundesebene. 1964 gründete sich der Arbeitskreis Dorfhelferin innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Im gleichen Jahr schlossen sich die evangelischen und die katholischen Trägerverbände zur Bundesarbeitsgemeinschaft Dorfhelferin zusammen, die die Anliegen der Dorfhelferinnenarbeit auf Bundesebene vertrat.
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Der Bestand K 34 stellt eine Dokumentation der Vereinsgeschichte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks in Württemberg e.V. dar. Neben der Dokumentation der Vereinsarbeit seit den 1950er bis in die 1990er Jahre zeigt der Bestand die Entstehung, Wandlung und Anpassung eines Berufsbildes, das eng mit den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen verwoben ist. Darüber hinaus skizzieren insbesondere Korrespondenzen zwischen Dorfhelferinnen und Geschäftsführung innerhalb der Personalakten, die Tagebücher/ Rundbücher, Rundbriefe an die Dorfhelferinnen, die Themen der Rüstzeiten, Reiseberichte der Studienfahrten sowie Lebensläufe innerhalb der Personalakten ein christlich-konservativ geprägtes Bild der Frau.
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Der Aktenbestand des Dorfhelferinnenwerks wurde im Jahr 2009 an das Landeskirchliche Archiv übergeben.
Die innerhalb der Akten vorgefundene Ordnung wurde beibehalten und nach folgenden inhaltlichen Gruppen zusammengestellt: 1. Vereinsgrundlagen, 2. Organe und Versammlungen, 3. Personal und Dorfhelferinnenstationen, 4. Öffentlichkeitsarbeit, 5. Arbeitsgemeinschaften und angeschlossene Verbände.
Kassiert wurden zahlreiche Mehrfertigungen, (wie z.B. Rundschreiben und deren Beilagen.) Ebenfalls ausgeschieden ist Schriftverkehr mit Mitgliedern zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrags und formlose Schreiben zum Vereinsbeitritt und -austritt.
Der Bestand umfasst 2,5 lfd. m., sein Erhaltungszustand ist gut. Die jüngeren Akten, sowie die Personalakten unterliegen noch einer archivrechtlichen Sperrfrist, die an den entsprechenden Stellen im Archivinventar vermerkt ist.
Druckerzeugnisse wurden an die Landeskirchliche Zentralbibliothek, Werbematerial zum Beruf der Dorfhelferin ging an die Museale Sammlung. Bildmaterial (Fotoalben, Diaalben, Tonbildserien, z.Tl. mit Textblatt) lagern im Bildarchiv, sind aber beim Bestand verzeichnet.
2,5 lfd. m
Bestand
Becker, Hans-Dieter und Driver, Liselotte, Haus- und Familienpflege: die Haus- und Familienpflegerin hilft in hauswirtschaftlichen, pädagogischen und pflegerischen Notsituationen, Stuttgart 1989
Saupp, Maria-Anne, 25 Jahre Dorfhelferinnenarbeit in Württemberg, Stuttgart 1976
Uhrig, Getraud, Fünfzehn Jahre Dorfhelferinnenarbeit in Württemberg, Stuttgart 1966
Saupp, Maria-Anne, 25 Jahre Dorfhelferinnenarbeit in Württemberg, Stuttgart 1976
Uhrig, Getraud, Fünfzehn Jahre Dorfhelferinnenarbeit in Württemberg, Stuttgart 1966
Evangelisches Dorfhelferinnenwerk in Württemberg
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
11.08.2025, 11:05 AM CEST