97) Rechtsgutachten für den Rat von Weiden betr. Ahndung einer Urkundenfälschung: a) Bestrafung des Verfertigers der Fälschung, der in Weiden inhaftiert und geständig ist (Vorschlag: Abschlagen der rechten Hand). b) Behandlung desjenigen, der sich der Fälschung bediente, ob ihm das Geleit derer von Neustadt "fürtrage"

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Staatsarchiv Nürnberg