Stuttgart 21 ist beschlossene Sache - Das wird richtig teuer
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/010 D073107/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/010 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2007
Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2007 >> Unterlagen
19. Juli 2007
Im Finanzpoker um das milliardenschwere Bahnprojekt Stuttgart 21 wurde heute die Entscheidung gefällt.
Bei einem Spitzentreffen in Berlin haben Verkehrsminister Tiefensee und der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger letzte offene Finanzierungsfragen geklärt. Dabei ging es noch einmal um mehrere hundert Millionen Euro und deren Finanzierung. Nach insgesamt 13-jähriger Planung für das Milliardenprojekt und mehrfach vertagten Entscheidungen waren die Erwartungen dieses Mal besonders hoch. Doch jetzt hat sich die Bahn und die Stadt Stuttgart geeinigt. Baden-Württemberg übernimmt danach 950 Millionen Euro für den Neubau der Schnellbahnstrecke von Stuttgart nach Ulm, der eigentlich ein Bundesprojekt ist.
Wir berichten im SWR1 Thema heute Landespolitik über den Tag in Berlin und die Konsequenzen.
Bei einem Spitzentreffen in Berlin haben Verkehrsminister Tiefensee und der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger letzte offene Finanzierungsfragen geklärt. Dabei ging es noch einmal um mehrere hundert Millionen Euro und deren Finanzierung. Nach insgesamt 13-jähriger Planung für das Milliardenprojekt und mehrfach vertagten Entscheidungen waren die Erwartungen dieses Mal besonders hoch. Doch jetzt hat sich die Bahn und die Stadt Stuttgart geeinigt. Baden-Württemberg übernimmt danach 950 Millionen Euro für den Neubau der Schnellbahnstrecke von Stuttgart nach Ulm, der eigentlich ein Bundesprojekt ist.
Wir berichten im SWR1 Thema heute Landespolitik über den Tag in Berlin und die Konsequenzen.
0:27:00; 0'27
Audio-Visuelle Medien
Mehdorn, Wolfgang
Pfeifer, Gerhard; Diplombiologe, ca. 20./21. Jh.
Tiefenstein, Wolfgang
Stuttgart S; Stuttgart 21
Finanzen
Projekt: Stuttgart 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.10.0004, 00:20 MEZ
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