Anweisung: Ausführliche Darstellung an alle Justiz- und Steuerbeamten sowie Steuerperäquatoren [Steuereinschätzer], wie es in denjenigen Ämtern gehandhabt werden soll, wo die Erbleihgüter wie eigentümliche Güter und wo die Erbpacht wie Grundpacht behandelt wurde, und wie die Aufhebung der bisher bestandenen Steuerfreiheiten sowie der Abzug und Ansatz der Erbleih- und Lehensgefälle behandelt werden soll