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Überweisung: Die mit Schreiben vom 2. September 1829 angeforderte Überweisung des Hofgerichts-Generale Nr. 21 von 1829 wird hiermit erledigt (Hofgerichts-Generale liegt nicht vor; das Anforderungsschreiben vom 2. September 1829 liegt bei)
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Überweisung: Die mit Schreiben vom 2. September 1829 angeforderte Überweisung des Hofgerichts-Generale Nr. 21 von 1829 wird hiermit erledigt (Hofgerichts-Generale liegt nicht vor; das Anforderungsschreiben vom 2. September 1829 liegt bei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Gießen, 1829 September 11
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