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Erzbischof Gerlach von Mainz inkorporiert die Pfarrei Grifte und die Kapelle in Hertingshausen dem Kloster Breitenau.
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Wileburg (Weilburg) feria secunda proxima post festum omnium sanctorum sub anno domini millesimo trecentesimo quadringesimo septo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Erzbischof Gerlach von Mainz vereint und inkorporiert kraft bischöflichen und archidiakonalen Rechts die Pfarrkirche in Grifte und die Kapelle in Hertingshausen, im Erzbistum Mainz gelegen, auf Bitten des Abtes des Klosters Breitenau, dem das Patronatsrecht der berührten Kirche und Kapelle gehört und gehört hat, dem Abt und dem Kloster Breitenau und trifft weitere Bestimmungen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johannes, Pleban zu Braach und mainzischer Verwaltungsbeamte zu Amöneburg, Johannes Mynkel, Konventuale in Hasungen, Walter, (Geistlicher) an der Kirche St. Thomas in Straßburg, Hermann von Wiesbaden, (Geistlicher) in Oppenheim, allesamt Kanoniker