Einforderung von rückständigen verpfändeten Steuern
Show full title
GerKer, 1151
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 6 Landesherrliche Angelegenheiten >> 6.1 Steuern und Zölle
1665
Enthält: 1649 hatte die Gemeinde von Nörvenich bei dem Juden Moyses in Kerpen Geld aufgenommen, um damit schwedischen Kontributionen zu bezahlen. Sie wollten das Kapital in Feldfrüchten (Roggen) zurückzahlen und hatten damit die Steuereinnehmer Hermann Harff und Theiß Baum beauftragt. Schon 1653 hatte Moyses sich beim Amtmann von Nörvenich, damals Marsilius von Palandt, beschwert, dass die Nachbarn von Nörvenich die Rückzahlungen nur noch zum gegenwärtigen Roggenpreis von 6 Rtlr für den Malter leisten wollten, während vor gut zwei Jahren der Malter 6-7 Rtlr wert gewesen wäre. Als nach mehreren Jahren immer noch ein Teil fehlte, hatte Jude Moyses gegen Theiß Baum am Gericht in Düren und, da er anscheinend ohne Erfolg blieb, auch in Kerpen geklagt und vom Kerpener Gericht einen Arrest auf Baums Güter erwirkt. Theiß Baum verteidigt sich jedoch damit, dass nur der zuerst angestrengte Prozess rechtmäßig sei, da man nicht zweimal für dieselbe Sache von zwei verschiedenen Richtern belangt werden dürfe. Außerdem besitze er die Güter zu Kerpen nicht mehr, sondern habe sie 1658 (2.6.) mit seinem Schwager Bertram Losen gegen den Nörvenicher Erbteil von Bertrams Frau, also seiner Schwester, getauscht. Schließlich hätte er seiner Meinung nach damals nicht als Steuereinnehmer, sondern als Diener der Gemeinde gegen Lohn die Lieferung der Korns an den Juden Moyses übernommen und es fehlten Quittungen über die Ablieferung (Nr. 1 und 2). Nach mehreren Zeugenanhörungen kommt es 1664 zur Aktenversendung und Begutachtung durch einen unabhängigen Rechtsgelehrten. Dieser entscheidet, dass der Prozess in Kerpen zulässig ist und der Kläger dazu noch einmal seine Forderungen zusammenstellen ("specificieren") und mit dem Beklagten gegen das, was er von Theiß Baum im Auftrag der Gemeinde gegen Quittung erhalten habe, abrechnen soll. Über den Rest soll dann weiter verfahren werden (Nr. 3). Die Parteien werden auf den 25.1. zur Anhörung dieser Entscheidung geladen. Theiß Baum protestiert und droht mit Appellation (Nr. 4). Außerdem versucht er, den Mitsteuereinnehmer Hermann Harff nach Kerpen zu laden, um für ihn einzutreten. Dieser lehnt jedoch ab mit der Begründung, wenn der Jude Forderungen gegen ihn hat, soll er zu ihm nach Nörvenich kommen. Er selbst könne aus den Steuerzetteln nur Johann Schilling, Hindrich Klauer, Curstgen Vogel, Dahm Bedbur, Dahm Schmit, Hans Quadlender und Heindrich Embken als Kontributionsschuldner nachweisen, die dem Juden ihren Anteil abgeliefert hätten [d. h. auf die Sache Theiß Baum lässt er sich nicht ein] (Nr. 5 und 6). Auch dass Moyses im Mai die geforderte Rechnung vorlegt (Nr. 8), führt nicht weiter. Beide Seiten bleiben bei ihren Positionen (Nr. 7 und 9). Ein Ergebnis ist nicht überliefert.
Schriftstücke: 9
Archivale
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
09.01.2026, 12:19 PM CET