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7/13,1 [Nr. 25,2]: Streitigkeiten zwischen den Erben des Prof. iur. Johann Harpprecht und dem Buchdrucker Philibert Brunn d. J. wegen des Druckvertrages der"Institution Justinini"
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7/13,1 [Nr. 25,2]: Streitigkeiten zwischen den Erben des Prof. iur. Johann Harpprecht und dem Buchdrucker Philibert Brunn d. J. wegen des Druckvertrages der"Institution Justinini"
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 10. Bücheredition (1554-1809) >> Bücheredition, Fasz. I: Nr. 1-45
(1648), 1654
Enthält: Bl. 70-71v: Vertrag zwischen Philibert Brunn d. Ä. und den Erben Prof. Joh. Harpprechts, nämlich Maria Rümelin, mag. Balth. Rust diac. und Tochtermann der Maria Rümelin, Joh. Christ. Harpprecht, über die Neuausgabe von Prof. Joh. Harpprechts Institutiones Iustiniani Tübingen 1-4: Brunn macht die Neuauflage baldigst; die Harpprechtschen Erben erhalten zusammen 25 Exemplare, davon Frau Rümelin als Abschlag auf ihre 5 Exemplare auf die Frankfurter Herbstmesse 1648 und die Ostermesse 1649 zusammen 20 Ellen schwarzen Burat und 14 Ellen gut schwarz Tuch; die Dedication bleibt den Erben, die Correction erhält Joh. Christoph Harpprecht gegen Gebühr. A. als Beil. zu Nr. 36 (Neusch.)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.