Gorig Newkum, Hofmeister des Dompropstes zu Salzburg und Kastenrichter, bestätigt, dass vor seinem Gericht in der Nachstift Conrad Schräu und sein Bruder Niclas mit ihren Vorsprechern Klage wegen der Herrengnad auf dem Gut zu Fauchtten (1) im Vogelbald (2), das jetzt Christian von Fa{e}uchten inne hat, erhoben hatten, welches sie als rechtmäßige Erben für sich beanspruchten. Christian von Feichten hält dagegen, dass zunächst sein Vater und nun er als rechter Nacherbe die Herrengnad und das Baumannsrecht bereits seit 60 Jahren besitzen. Nach der Verlesung des Urbarbuchs entscheidet das Gericht, Christian als rechtmäßigen Besitzer des Anwesens anzuerkennen, worüber ihm abschließend ein Amtsgerichtsbrief ausgestellt wird. Rechtsprecher: Wilhalm Aschacher, Niclas O{e}der, Ortwein Chrapf, Vincentz Plab, Thoman Smitner, Hanns Prawn, Hanns Payr, Partl Funnfer, Amtmann im Miesenpach (3), Niclas Ramsawer, Stephan Mair zu Grabenstat (4), Zachreys von Hurtzing (5), Wolfgang Mausel und Michel Raitter, Hanns Aufgeber, Vorsprecher. Empfänger: Feichten, Christian von. Siegler: S: Neukum, Georg, Hofmeister d. Dompropstes, Kastenrichter

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv