Der Richter der Straßburger Kurie beurkundet, dass vor ihm Heintzelin gen. Hesseheintzelin von obern Ehenheim und seine Ehefrau Gertrudis, für sich und ihre Erben an Leonhard gen. Smit zu Trachenfeils, Bürger zu Straßburg, und dessen Ehefrau Katherine, Tochter des +Heintzeman gen. Lymer, ehemals "magister stabinorum" der Stadt Straßburg, Güter, von welchen Johannes gen. Ergersheim von Erstheim jährlich 30 V Weizen und Haber entrichtet, um 100 fl. rh. verkauft haben, über welche sie quittieren.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner