K. Josef II. verleiht dem Getreuen Damian Friedrich Anton Reichsfrh. Schenk von Stauffenberg selbst und als Lehenträger seines Bruders Johann Franz und seines Vetters Josef Franz, alle Frh. Schenk von Stauffenberg wilflingischer Linie, den Blutbann und das Hochgericht an dem Schloß und in den Dörfern Groß- und Kleinwilflingen, sonst Enhofen gen., das vom hl. röm. Reich als Lehen herrührt und das ihm von K. Franz [I.] unterm 18. Mai 1765 (Urkunden von 1765 Mai 18) letztmals zu Lehen übertragen worden war, nicht nur auf Grund alter Lehenbriefe, sondern auch auf Grund der unterm 3. Nov. 1609 von K. Rudolf [II.] der gefreiten adeligen Reichsritterschaft im Lande Schwaben der Blutbänn halber mitgeteilten Freiheit. Die gen. Schenken von Stauffenberg sollen das Hochgericht zum Schloß und in den Dörfern Groß- und Kleinwilflingen innehaben und es mit 10 oder 12 ehrbaren Männern, in ihrer oder anderer Obrigkeit gesessen, besetzen. Ihre Unterrtr. oder Amtleute sollen die übeltätigen und verleumdeten Leute in dem gen. Schloß und in den gen. Dörfern ergreifen und auf genügsame Indicia und Vermutungen peinlich fragen und auf freies Bekenntnis und offenbare Verhandlung nach Reichsrecht und Reichsordnung strafen oder richten, jedoch unschädlich der Rechte des Reichs und des A. Die gen. Schenken von Stauffenberg und ihre Nachkommen haben den Bann über das Blut zu richten jeweils nach Lehenfall erneut wieder als Lehen zu empfangen und dafür die gewöhnlichen Gelübde und Eide zu tun. Der gen. Damian Friedrich Anton Schenk von Stauffenberg hat für sich und als Lehenträger seines gen. Vetters und seines gen. Bruders durch seinen bevollmächtigten Gewaltträger Franz Ignaz Ferner von Fernau, Agenten am ksl. Hof, die gewöhnlichen Eide und Gelübde getan, dem Reich und dem A. wegen des Lehens getreu, gehorsam und gewärtig zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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