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Erlaubnis zur Weitergabe einer Pfandschaft in Harle
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe H >> 1 Ha >> 1.21 Harle (Gem. Wabern, Schwalm-Eder-Kreis)
1370 Mai 01
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Linne und seine Söhne bekunden, dass ihnen Landgraf Heinrich von Hessen erlaubt hat, an Otto von Wichdorf aus ihrem Teil der Dörfer Harle, Unshausen und Hilgershausen zwei Pfund sowie aus der Gülte in Wehren drei Pfund für 20 Mark, die Mark zu 56 Schillingen gerechnet, zu verpfänden. Will der Landgraf die Pfandschaft von ihnen ablösen, soll er sie um diese 20 Mark mindern.