Es wird bekundet: Zwischen dem Großherzoglichen [Badischen] Ministerium der Auswärtigen Verhältnisse (!) und der am großherzoglichen Hof bestehenden fürstlich hohenzollerischen Gesandtschaft wird der auf das Jahr 1806 zurückgehende Streit über die Verteilung der ehem. ritterschaftlichen Orte Ablach, Engelswies und Billafingen, über dessen Entstehung und Verlauf nähere Einzelheiten mitgeteilt werden, folgendermaßen beigelegt: 1. Baden überläßt Hohenzollern die Hoheit über den zur Herrschaft Gutenstein gehörenden Ort Ablach. Hohenzollern übergibt dafür Baden die ihm zustehende Hoheit und Rechte über den zu Baden gehörenden Ort und Bann Rast, behält sich aber dortige Gülten und Jagdbarkeiten als Privatrecht vor 2. Baden übergibt Hohenzollern das Eigentum an Zehnten, Gülten und Gefällen im Banne des badischen Ortes Worndorf (1), welche zum Stift Beuron gehört haben. Über die Ausstattung der bisher nur provisorisch besorgten Pfarrer soll noch eine Übereinkunft erzielt werden 3. Hohenzollern verzichtet auf das Patronatsrecht in Worndorf 4. Baden besteht nicht mehr auf der Ermittlung und Herausgabe der dem Kloster Beuron in älterer Zeit einverleibten Widumgüter, Pfarrliegenschaften und Renten der Pfarrei Leibertingen (2) und begnügt sich damit, daß von Hohenzollern eine auf dem dortigen Zehnten haftende Pfarrbesoldung von 700 Gulden ausgesetzt wird. Das Nähere soll noch geregelt werden. Hohenzollern übernimmt den Bau des Pfarrhauses 5. In jedem Jahr soll nur ein kirchlicher Bau von Hohenzollern aufgeführt werden 6. Baden läßt die Trennung der Filiale Vilsingen von der badischen Mutterpfarrei Gutenstein zu 7. Hohenzollern verzichtet auf seine Ansprüche auf den badischen Ort Buchheim. Baden verspricht, die dort liegenden ehem. Kloster Beuronischen Renten und Zehnten abzutreten 8. Hohenzollern entsagt allen weiteren Anforderungen an Baden (1) Worndorf, Kreis Stockach (2) Leibertingen, Kreis Stockach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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