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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/67
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgeaberechnungen, Steuerhauptbücher, Hauptbücher über die privativen Gefälle sowie Administrationsrechnungen des aus den Einkünften der reformierten Pfarreien Pinache, Serres und Wurmberg-Luzerne gebildeten Bauunterstützungsfonds mit Beilagen.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württembergischen Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefasst. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Maulbronn ist hervorgegangen aus der schon in altwürttembergischer Zeit bestandenen Kloster-Verwaltung Maulbronn sowie den Kameralämtern Knittlingen und Wiernsheim und hat bis 1922 bestanden. In der Einteilung des Kameralamtsbezirks traten folgende Änderungen ein: Durch den Vertrag von Paris am 2.10.1810 wurden die Orte Kieselbronn, Öschelbronn und Ruit an das Großherzogtum Baen abgetreten. Gemäß Verordnung vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. vom 1819 S. 293ff.) betr. Neuorganisation der Kameralämter hat das Kameralamt Maulbronn von dem Kameralamt Bietigheim den Ort Gündelbach und Steinbacher-Hof sowie die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Maulbronn im Forstamt Sachsenheim übernommen. Durch Verfügung vom 30.12.1836 (Württ. Reg.Bl. von 1837 S. 12) betr. Änderung der Kameralbezirkseinteilung wurden vom Kameralamt Maulbronn Ort und Forstrevier Sternenfels des Kameralamts Güglingen sowie der Ort Illingen des Kameralamts Vaihingen übernommen. Laut Verfügung vom 12.6.1839 (Württ. Reg.Bl. von 1839 S. 412) wurden dem Kameralamt Maulbronn infolge Auflösung des Kameralamts Wiernsheim folgende Orte zugeteilt: Dürrmenz mit Weilern, Enzberg mit Lengach, Großglattbach, Iptingen, Lomersheim, Pinache, Schönenberg, Serres, Wiernsheim und Wurmberg mit Bärental, so dass das Kameralamt den gleichen Oberamtsbezirk vollständig umfasst. Durch Verordnung vom 6.3.1843 (Württ. Reg.Bl. von 1843 S. 211ff.) betr. Änderung der Kameralbezirkseinteilung hat das Kameralamt Maulbronn an das Kameralamt Vaihingen die Orte Großglattbach und Iptingen abgetreten. Das Pfarrdorf Großvillars wurde 1866 an die Gemeinden Knittlingen und Derdingen aufgeteilt. Die Akten des K ameralamts Maulbronn bilden den Bestand F 67 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kameralamts Maulbronn war ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" in das Finanzarchiv Ludwigsburg eingekommen und nur summarisch erfasst worden (vgl. altes Repertorium E 225/226. Er wurde durch die Zeitangestellte Wally Vogler neu geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 566 Archivalieneinheiten (Bände und Büschel) mit einem Umfang von 24,4 lfd. m. Ludwigsburg, Oktober 1983 (gez. Regina Schneider)