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Zuständigkeit der Bergbehörden für die Zechenbahnen, Bd 2
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Enthält v.a.: Dienstanordnungen und Bedingungen für den Betrieb von Kohlenbahnen und anderen Eisenbahnen für bergbauliche Zwecke.- Abgrenzung der bahnpolizeilichen und bergpolizeilichen Zuständigkeit für die Eisenbahnanlagen im Bergbau.- Verträge und Verhandlungen über Bahnanlagen.- Anweisungen für die technische Beaufsichtigung von Werkbahnen.
Akten
Registratursignatur: 289 Ju A
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).