Abt Gebhard [II. Dornsperger] und der Konvent des Klosters Petershausen entlassen ohne finanzielle Gegenleistung ihren Eigenmann Kaspar Keser, den Sohn des Michael Keser und der Ursula Fochane, beide verstorben und vormals wohnhaft zu Bettenreute, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Nachkommen verzichten die Aussteller auf ihr bisheriges Eigentum, sprechen genannten Kaspar von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes und den daraus resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und stellen ihm frei, bei Fürsten, Herren, Städten oder auf dem Land neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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