Peter Mor von Staig und Ehefrau Anna Sennin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Ackerland im Umfang von 6 1/2 Juchart verliehen hat, i.e. 1 Juchart in Meßhausen am Blumenacker zwischen Gallin Hofmeister und Jakob Graff, 3 Juchart in Staig am Rietacker, die einerseits an Jakob Graf ("Graff") und andererseits an Gallin Hofmeisters Acker grenzen, 2 Juchart an der Schussen, die an die Weiler Weiden und an Schmotzlin von Weiler grenzen, 1/2 Juchart in Betten zwischen den gemeine Weiden zu Staig und Jäcken Edels Acker. Verliehen wird ferner 1/2 Mannmahd Wieswachs im Brand, grenzend an Martin Herzog und Hans Sorg. Die Beliehenen müssen die Liegenschaften persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins 3 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer und 18 ß d Ravensburger Maßes und Währung. In den 18 ß sind 5 ß für die Wiese enthalten. Dieser Zins kann mit 5 lb d abgelöst werden. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall und wenn die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut flüchtig oder ungehorsam werden, fallen die Güter heim. Dies gilt auch im Fall der Ungenossamenehe.
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Peter Mor von Staig und Ehefrau Anna Sennin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit Ackerland im Umfang von 6 1/2 Juchart verliehen hat, i.e. 1 Juchart in Meßhausen am Blumenacker zwischen Gallin Hofmeister und Jakob Graff, 3 Juchart in Staig am Rietacker, die einerseits an Jakob Graf ("Graff") und andererseits an Gallin Hofmeisters Acker grenzen, 2 Juchart an der Schussen, die an die Weiler Weiden und an Schmotzlin von Weiler grenzen, 1/2 Juchart in Betten zwischen den gemeine Weiden zu Staig und Jäcken Edels Acker. Verliehen wird ferner 1/2 Mannmahd Wieswachs im Brand, grenzend an Martin Herzog und Hans Sorg. Die Beliehenen müssen die Liegenschaften persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins 3 Scheffel Vesen, 1 Scheffel Hafer und 18 ß d Ravensburger Maßes und Währung. In den 18 ß sind 5 ß für die Wiese enthalten. Dieser Zins kann mit 5 lb d abgelöst werden. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall und wenn die Beliehenen dem Kloster mit Leib und Gut flüchtig oder ungehorsam werden, fallen die Güter heim. Dies gilt auch im Fall der Ungenossamenehe.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1377
fasc. 040 1/3 n. 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1528 August 31 (montag nach sant Gebharts tag)
23 x 37,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Peter Mor von Staig und Ehefrau Anna Sennin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Peter Mor von Staig und Ehefrau Anna Sennin
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten
Siegler: Peter von Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Edel, Jäck
Graf, Jakob
Graff s. Graf
Herzog, Martin
Hoff, Peter von
Hofmeister, Gallus
Mor, Anna
Mor, Peter
Schmotzlin
Senn, Anna
Sorg, Hans
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Meßhausen : Blitzenreute, Fronreute RV; Flurstücke
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schussen (Fluss)
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV; Einwohner
Staig : Blitzenreute, Fronreute RV; Flurstücke
Weiler : Berg RV; Einwohner
Weiler : Berg RV; Flurstücke
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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