Preiskampf der Discounter - Wie billig darf Fleisch sein?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140080/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> März
20. März 2014
Die einen freut 's - die anderen empört 's: Am Wochenende hat Aldi seine Preise für Fleisch- und Wurstwaren drastisch gesenkt und damit einen Preiskampf eingeläutet. Denn andere Discounter haben schnell nachgezogen. Der baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) äußert sich besorgt darüber, dass "Lebensmittel zum Gegenstand von Preiskämpfen werden." Sein schleswig-holsteinischer Amtskollege hat sogar zum Boykott von Schnäppchenfleisch im Discounter aufgerufen. Müssen wir jetzt ein schlechtes Gewissen haben? Wie billig darf Fleisch sein? Wann schaden wir den Erzeugern - und wann den Tieren? In den Kühltheken finden sich 100 Gramm Schwarzwälder Schinken für 89 Cent oder 100 Gramm Kochschinken für 60 Cent. Ist das das Ergebnis eines übersättigten Fleischmarkts oder doch ein unmoralisches Angebot?
Studiogast: Werner Eckert, Leiter der SWR-Redaktion Umwelt und Ernährung
Studiogast: Werner Eckert, Leiter der SWR-Redaktion Umwelt und Ernährung
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Audio-Visuelle Medien
Eckert, Werner; SWR-Redakteur
Einzelhandel
Fleisch
Lebensmittel
Preis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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