Johann (Hans) von Breitungen (Bretingen), seine Frau Margarete (Grete) und ihre Erben bekunden: Propst Heinrich Sparnouge, Äbtissin Euphemia, Priorin Kunigunde (Kunne) und der Konvent des Klosters Allendorf (Alndorff) haben ihnen befohlen, die Gülte aus dem Gut zu Möhra (More), auf dem sie sitzen - anderthalb Acker Wiesen an dem more - sowie je ein Viertel Weizen und Hafer auf einem Gut zu Dermbach (Tern-), auf dem Kunigunde (Kunne) Andrewesin sitzt, für das Kloster an den Priester Heinrich von Stedtfeld (Stetefelt), Pfarrer zu Eisenach (Ysnache), zu zahlen, solange dieser lebt. Diese Gülte ist auch dann ohne Schaden für das Kloster zu entrichten, wenn sie leichter oder schwerer wird, steigt oder fällt. Nach Heinrichs Tod fallen die beiden Viertel Weizen und Hafer und die Wiese an das Kloster zurück; die Gülte ist an das Kloster zu zahlen entsprechend den alten Urkunden, die die Eheleute haben. Verkaufen diese ihre Güter, wird die Zahlung der Gülte hinfällig; die Wiese soll dem Gut folgen. Solange Heinrich noch lebt, hat der Käufer die Gülte ohne Schaden des Klosters zu entrichten. Gehen die Eheleute von dem Gut, soll das Kloster dieses an sich ziehen und wieder besetzen wie seine übrigen Güter. Zeugen: Heinrich von Rotenburg (Rotinbg.), Berthold Wintermeister, Günther von Breitungen und Berthold Bulstercz. Auf Bitten der Aussteller siegeln (1) Heinrich von Rotenburg und (2) Heinrich von Leimbach (Leym-); diese kündigen ihre Siegel an.