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Verordnung: Alle Justiz- und vor allen Dingen die Renteibeamten werden angewiesen, die jeweils in ihrem Bereich liegenden Erbleihgüter, vor allem die Erbleihmühlen, laufend zu kontrollieren und auf ihre Erhaltung und Brauchbarkeit zu untersuchen
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Verordnung: Alle Justiz- und vor allen Dingen die Renteibeamten werden angewiesen, die jeweils in ihrem Bereich liegenden Erbleihgüter, vor allem die Erbleihmühlen, laufend zu kontrollieren und auf ihre Erhaltung und Brauchbarkeit zu untersuchen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Gießen, 1810 Dezember 17
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