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Verordnung: Alle Justiz- und vor allen Dingen die Renteibeamten werden angewiesen, die jeweils in ihrem Bereich liegenden Erbleihgüter, vor allem die Erbleihmühlen, laufend zu kontrollieren und auf ihre Erhaltung und Brauchbarkeit zu untersuchen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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