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Verordnung: Alle Justiz- und vor allen Dingen die Renteibeamten werden angewiesen, die jeweils in ihrem Bereich liegenden Erbleihgüter, vor allem die Erbleihmühlen, laufend zu kontrollieren und auf ihre Erhaltung und Brauchbarkeit zu untersuchen
Verordnung: Alle Justiz- und vor allen Dingen die Renteibeamten werden angewiesen, die jeweils in ihrem Bereich liegenden Erbleihgüter, vor allem die Erbleihmühlen, laufend zu kontrollieren und auf ihre Erhaltung und Brauchbarkeit zu untersuchen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Gießen, 1810 Dezember 17
Sachakte
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