Kläger: Anton Friedrich Grote und Barthold Dietrich Flickwier in Hamburg, als Bevollmächtigter des Simon Friedrich Brügmann, Drahtzieher in Königsberg, und der Johanna Sophie Thymen, geb. Brügmann, in Weißenfels (Beklagter).- Beklagter: Johann Hinrich Schuldt sowie Johann Christian Ulcken und Peter Stembeck als Vormünder und Bevollmächtigte der Kinder des Paul Hieronymus Schuldt und seiner Frau, geb. Meyer in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Streit zwischen den Parteien um die Erbschaft der Anna Maria Meyer, geb. Blome (Blohm), Frau des Johann Meyer, Zwirnhändler in Hamburg; Anfechtung einer Zession des Erbanspruchs des Simon Anton Brügmann, Vetter der Erblasserin, an Johann Meyer, sowie eines Vergleiches und eines Testaments zugunsten der Beklagten durch die Kläger wegen Übervorteilung des Simon Anton Brügmann bei der Zession, wegen Erschleichung auch der anderen Verträge, wegen der entgegenstehenden Bestimmungen des Ehezärters zwischen Johann und Anna Maria Meyer und wegen der Verfügung über das Erbgut ohn Zustimmung der betroffenen Verwandten
Vollständigen Titel anzeigen
Kläger: Anton Friedrich Grote und Barthold Dietrich Flickwier in Hamburg, als Bevollmächtigter des Simon Friedrich Brügmann, Drahtzieher in Königsberg, und der Johanna Sophie Thymen, geb. Brügmann, in Weißenfels (Beklagter).- Beklagter: Johann Hinrich Schuldt sowie Johann Christian Ulcken und Peter Stembeck als Vormünder und Bevollmächtigte der Kinder des Paul Hieronymus Schuldt und seiner Frau, geb. Meyer in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Streit zwischen den Parteien um die Erbschaft der Anna Maria Meyer, geb. Blome (Blohm), Frau des Johann Meyer, Zwirnhändler in Hamburg; Anfechtung einer Zession des Erbanspruchs des Simon Anton Brügmann, Vetter der Erblasserin, an Johann Meyer, sowie eines Vergleiches und eines Testaments zugunsten der Beklagten durch die Kläger wegen Übervorteilung des Simon Anton Brügmann bei der Zession, wegen Erschleichung auch der anderen Verträge, wegen der entgegenstehenden Bestimmungen des Ehezärters zwischen Johann und Anna Maria Meyer und wegen der Verfügung über das Erbgut ohn Zustimmung der betroffenen Verwandten
211-2_B 133 Teil 1
B 6927
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> B
1721-1723,1742-1758
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Wilhelm Ludwig Ziegler. Beklagter: Dr. Johann Albert Ruland.- Instanzen: 1. Niedergericht 1752-1753. 2. Obergericht 1753-1755. 3. Reichskammergericht 1756-1758.- Darin: Ehezärter von 1723 zwischen Johann und Anna Maria Meyer; Zession von 1743 der Erbansprüche des Simon Anton Brügmann, Drahtzieher in einer Gold- und Silber-Farbik in Weißenfels, an Johann Meyer gegen Zahlung von 200 Reichstalern; Vergleich von 1751 zwischen Anna Maria Meyer und Paul Hieronymus Schuldt über die Erbschaft; Testament der Anna Maria Meyer von 1752; "Schema Genealogicum" der Familien Brügmann und Blome; als Beweismittel eingebrachte Testamente des Johann Göritz in Hamburg von 1742 und der Engel Elisabeth Blavy in Hamburg von 1756; Auszug aus dem Bleiche-Buch des Elias Münster über die Bezahlung von gebleichtem Zwirn durch Friedrich und Klaus Blohm 1721-1722.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11074 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ