Tomi Actorum Provincialium (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Landständisches Archiv mit Landtagsarchiv >> Landständisches Archiv
1516-1759
Inhalt und Bewertung
Diese Bände enthalten die Reinschriften der Protokolle sowie Abschriften der dazu gehörigen Akten in fortlaufender Reihenfolge, also eine durchgehende Dokumentation des Ablaufs der Landtage und der Ausschußsitzungen. Sie sind vergleichbar mit den modernen gedruckten Landtagsprotokollen, nur daß die Beilagen nicht angehängt, sondern in den Text eingerückt sind. Man findet in diesen Ingrossationsbüchern also das abschriftlich wieder, was die Originalbestände der Urkunden, Konventsakten und Protokolle enthalten bzw. enthielten, doch blieben nebensächlich erscheinende Texte weg und wurden die Protokolle etwas gekürzt.
Begonnen wurden diese Reinschriften um 1563 von den herzoglichen Sekretären Kurrer und Scheck, und zwar mit dem Jahr 1551, dem Anfang der Regierungszeit Herzog Christophs. In der Folge schrieb man sie zum Teil unmittelbar nach den Versammlungen nieder, oft aber auch Jahre oder Jahrzehnte später. Als der Landschafskonsulent J. J. Moser 1751 sein Amt antrat, mußte er feststellen, daß die Tomi nur bis 1721 reichten, worauf er selbst 14 Jahrgänge fertigte. Die letzten Bände (bis 1759) entstanden erst 1803-1805, und gewisse Lücken von 1618 bis 1620 füllte sogar erst A. E. Adam 1887/1888.
Nachträglich, im 17. Jahrhundert, bearbeitete man auf Grund der älteren Konventsakten auch die Zeit vor Herzog Christoph, wodurch der Tomus Austriacus (heute in drei Bände aufgeteilt) für die Jahre von 1516 bis 1531 und der Tomus Ulricus über den Landtag von 1535 entstand. Diese Bände blieben jedoch stets außerhalb der durchgehenden Numerierung und wurden lange Zeit getrennt von der Reihe der Tomi aufbewahrt.
Viele der Bände haben Übersichten und Register. In einem Anhang des Bestandes befinden sich außerdem gesonderte Register für die frühen Bände aus der Zeit von 1551 bis 1600. Als die Reihe immer mehr anwuchs, bereitete das Nachschlagen in den Einzelregistern zunehmend Mühe. J. J. Moser erarbeitete daher ein Hauptregister zu den Bänden von 1551 bis 1750 - auch heute noch ein nützliches Orientierungsmittel (Registerbände 11-14).
Die stattliche Tomi mit ihren Reinschriften galten seit dem 16. Jahrhundert als besonders erlesene, gut benützbare Form der Landtagsüberlieferung. Bei den älteren Landtagen stellte man die ganze Reihe im Saale auf, um sie als Nachschlagewerk bei der Hand zu haben. Nachdem im letzten Krieg die Haupturkunden ganz, die Konventsakten bis 1672 und die Protokolle bis 1632 zugrunde gegangen sind, stellen die Tomi heute für die ältere Zeit die wichtigste und ergiebigste Quelle der Landschaftsgeschichte dar. Ihrer guten Lesbarkeit und ihrer Sachregister wegen sind sie auch für die folgende Zeit eine schätzbare Unterlage.
Die letzten Nummern sind nicht gebunden. Im letzten Krieg litten die Tomi unter Nässe, sind fleckig geworden und verloren großenteils die Buchrücken.
Frühere Signatur: LD. Auch:Ingrossuren, Kurzbezeichn.: Tomi oder Tomi Actorum.
Vorbemerkung: Zur Geschichte der altwürttembergischen Landschaft und des Landtagsarchivs kann sowohl auf die Einleitung in der "Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Sonderbestände", bearbeitet von Hans-Martin Maurer u.a., Stuttgart 1980, S. 161-170, als auch auf die Vorbemerkung von Peter Rückert im Bestandsrepertorium L 6 Materienregistratur des landständischen Archivs, Stuttgart 1997, S. 5-8, verwiesen werden. Um das Repertorium L 5 Tomi Actorum Provincialium auch im Internet (1) zur Verfügung stellen zu können, haben die Praktikanten und Praktikantinnen Thomas Negele, Martina Nicklaus und Stefanie Schwarzenbek im März und April 2006 das bisherige maschinenschriftliche Kurzverzeichnis von Hans-Martin Maurer von 1962 unter Anleitung der Unterzeichneten und unter Anwendung des Computerprogramms Scope neu bearbeitet. Dabei wurden alle Bände einschließlich der Registerbände durchnummeriert. Zahlreiche Bände weisen Wasserschäden auf; nach einer handschriftlichen Beilage in Bd. 82 wurden sie nach einem Luftangriff am 21. Februar 1944 durch Löschwasser beschädigt. Für die Neubearbeitung wurde das Neue württembergische Dienerbuch von Walther Pfeilsticker, Bd. 1-3, Stuttgart 1957-1974, herangezogen. Bei den Unterlagen des Bestandes L 5 handelt es sich um 228 Bände im Umfang von ca. 30 lfd. m. (2) Die Signatur des Bestandes lautete nach der Gesamtübersicht von Karl Otto Müller von 1937: LD. (3) Weitere umfangreiche Angaben zur Bestandsgeschichte bringt die Übersicht über die Sonderbestände des Hauptstaatsarchivs von 1980. (4) Das seitherige Kurzverzeichnis von H.-M. Maurer wurde dem Bestand L 100 Ältere Archivbehelfe zugewiesen. Stuttgart, im Mai 2006 Christine Bührlen-Grabinger
Anmerkungen: (1) http://www.la-bw.de (2) Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Sonderbestände, bearbeitet von Hans-Martin Maurer u.a., Stuttgart 1980, S. 175 (3) Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive Württembergs in planmäßiger Einteilung, bearbeitet von Karl Otto Müller, Stuttgart 1937, S. 218 (4) Übersicht über die Bestände (wie Anmerkung 2) S. 174 f.
Abkürzungsverzeichnis:
Abkürzungen
Bd. Band
besch. beschädigt
ca. circa
ff. folgend(e)
lfd. m. laufende Meter
Nr. Nummer
o. D. ohne Datum
Pap. Papier
S. Seite
Schr. Schriftstück(e)
u. a. und andere
vgl. vergleiche
228 Bände
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ