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Verfügung: Es ist zu beachten, dass der Empfang von Amtsblättern nicht schriftlich bescheinigt zu werden braucht. Sollte aber ein Amtsblatt nicht zugegangen sein, so ist dieses sofort anzufordern. Über den Empfang sonstiger Erlasse ist gleichfalls kein Bericht zu erstatten, nur wo die Wichtigkeit des Gegenstandes solches erheischt (handgeschriebene Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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