Die Bürger von Weinsberg verschreiben sich Erzherzog Ferdinand zur Strafe für die Ermordung des Grafen Ludwig Helferich von Helfenstein und anderer genannter Adeliger durch die aufrührerischen Bauern in mehreren Punkten: Ablieferung des Einkommens und der Gefälle der Stadt an die fürstliche Kammer, Verbot des Bekleidens von öffentlichen Ämtern - davon ausgenommen sind: Christoph Binder,Keller, Jacob Schnabel, Schultheiß, und August Roßlin, Stadtschreiber, die unschuldig sind, sowie solche Personen, die zur Zeit der Tat nicht in Weinsberg wohnten. Verzicht auf die bisherigen Freiheiten, u.a. auf die Haltung des Rats sowie der Stadtrechte, Schleifung der Stadtmauer, Türme und Tore, Lesung eines Amtes und von 10 Messen jährlich zum Oster fest, Reichung von Brot und Wein für 2 fl an arme Leute zum Gedächtnis der Verstorbenen, sowie Erbauung einer Kapelle auf dem Mordplatz, Ablieferung von Wehr und Harnisch.
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Die Bürger von Weinsberg verschreiben sich Erzherzog Ferdinand zur Strafe für die Ermordung des Grafen Ludwig Helferich von Helfenstein und anderer genannter Adeliger durch die aufrührerischen Bauern in mehreren Punkten: Ablieferung des Einkommens und der Gefälle der Stadt an die fürstliche Kammer, Verbot des Bekleidens von öffentlichen Ämtern - davon ausgenommen sind: Christoph Binder,Keller, Jacob Schnabel, Schultheiß, und August Roßlin, Stadtschreiber, die unschuldig sind, sowie solche Personen, die zur Zeit der Tat nicht in Weinsberg wohnten. Verzicht auf die bisherigen Freiheiten, u.a. auf die Haltung des Rats sowie der Stadtrechte, Schleifung der Stadtmauer, Türme und Tore, Lesung eines Amtes und von 10 Messen jährlich zum Oster fest, Reichung von Brot und Wein für 2 fl an arme Leute zum Gedächtnis der Verstorbenen, sowie Erbauung einer Kapelle auf dem Mordplatz, Ablieferung von Wehr und Harnisch.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 419 U 9
4
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 419 Weinsberg W
Weinsberg W >> Urkunden
1525 November 17
Urkunden
Schaden: beschädigt
Siegler: Stuttgart und Tübingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegler: Stuttgart und Tübingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Binder, Christoph; Keller zu Weinsberg
Roßlin, August, Stadtschreiber
Schnabel, Jakob, Schultheiß zu Weinsberg
Weinsberg HN; Bauernkrieg
Weinsberg HN; Freiheiten
Weinsberg HN; Stadtrecht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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