Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit seinen Bacharacher Zollschreiber Johann Schmitz (Schmits) und dessen Ehefrau Else auf beider Lebtag von Bede, Steuer, Hut-, Wacht- und Frondiensten und sonstigen üblichen Beschwerungen der Bürger von Bacharach. Dafür sollen sie sich als Einwohner zu Bacharach "nymants des rechten weygern" und zur gewöhnlichen Bede und Steuer 1 ½ Gulden zusteuern, wobei die Eheleute nach eigenem Gutdünken mehr geben mögen. Von weiteren bedepflichtigen Gütern, die sie erwerben, haben sie die gewöhnliche Bede zu geben. Der Pfalzgraf weist seine Ober- und Unteramtleute sowie die Schultheißen, Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Täler zu Bacharach, Diebach, Steeg und Manubach um Beachtung und Beschirmung der Empfänger bei diesen Freiheiten an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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