Herzogtum Westfalen, Forstarchiv (Bestand)
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A 010
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.1. Kölnisches Westfalen (A) >> 1.1.1. Herzogtum Westfalen >> 1.1.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände
(1056-) 1461, 1516-1834
Dienststellenverwaltung, Forstbestand, Pflege und Verbesserung des Gehölzes, Haupt- und Nebennutzung der Forsten, Marken, Zu- und Abgang von Forstgrund, Jagd- und Spanndienste, Jagdrechte, Fischereisachen, Forsteinkünfte, Rechnungen.
Bestandsgeschichte: Mischbestand unterschiedlicher Provenienzen: Hofrat, Hofkammer, Geheime Konferenz, Landdrost und Räte, Oberkellnerei, Offizialate Köln und Werl, Westfälisches Forstamt, Bergamt Olpe, Oberjägermeister und Oberforstmeister in Hirschberg, Drost zu Bilstein, Richter Kreilmann in Erwitte, Oberforstkolleg Darmstadt, Hessisches Forstkolleg, Prozessakten von Klöstern.
Form und Inhalt: Auf dem am 26. März 1590 in Stockum gehaltenem Holzgericht wurde die erste Holzordnung für die Marken des Möhne- Ruhrstranges im Herzogtum Westfalen beschlossen. file://fn@01 In insgesamt 33 Paragraphen werden Kultur, Erhaltung, Schutz und Benutzung der Forsten, die Zulässigkeit und Art des Weidegangs und der Mast, sowie das Kohlenbrennen in den Waldungen abgehandelt. Ein Holzförster und Forstbedienstete (Holzknechte, Selhauer und Scharleute) hatten über ihre Einhaltung zu wachen. Kurfürst Max Heinrich hat diese Verordnung am 20. Oktober 1666 als "Wald- und Holtz-Ordnung im Hertzogthumb Westphalen" erneut publizieren lassen. file://fn@02
Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts entwickelte sich eine Fachbehörde: das Westfälische Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg. Unter der Leitung eines Oberjägermeisters - später Oberjäger- und Oberforstmeisters - bearbeiteten ein Oberförster, ein Jagdadvokat und ein Forstschreiber alle bei der Verwaltung und Nutzung der landesherrlichen Forsten und Jagden anfallenden Fragen. Sie wurden dabei von 9, 13 bzw. 15 Jägern und Förstern in den einzelnen Revieren des Herzogtums Westfalen unterstützt. file://fn@03 Die Beamten waren der Hofkammer verantwortlich und hatten deren Anordnungen zu befolgen.
Das Westfälische Jagd- und Forstamt besaß eine beschränkte Strafgewalt. Es konnte wegen "Wald- und Jagdfrevels" Brüchtenstrafen verhängen, gegen die beim Hofrat Appellation eingelegt werden konnte. file://fn@04 Neben der Strafgewalt, die wohl auf das jährlich veranstaltete "Holtz-Gericht" zurückzuführen ist, übte das Jagd- und Forstamt auch eine beschränkte Zivilgerichtsbarkeit aus. Es war zuständig für Streitigkeiten, die mit Jägern oder anderen Forstleuten in Jagd- und Forstangelegenheiten entstanden. Appellation gegen seine Entscheidungen konnte wiederum beim Hofrat in Bonn eingelegt werden. file://fn@05
Der vorliegende Aktenbestand gelangte zusammen mit den Forstakten der Regierung Arnsberg in den Besitz des Staatsarchivs (Zgg. 61/1940 und Zgg. 4/1942). In Arnsberg wurde 1841 ein "Repertorium der reponierten Forstregistratur aus der kurkölnischen Verwaltungsperiode" angelegt (siehe Repertoriensammlung des Staatsarchivs). Darin wurden aale dort vorhandenen Forst-, Jagd- und Fischereiakten etwa bis zum Jahre 1802, ohne Rücksicht auf ihre Provenienz nach Sachgesichtspunkten geordnet, aufgeführt. So ist es auch zu erklären, daß in diesem Bestand, der leider nur einen Teil der 1841 noch vorhandenen Akten umfaßt, neben Akten des Hofrats, der Hofkammer, von Landdrost und Räten in Arnsberg und in Einzelfällen auch Aktenbänden einzelner Klöster aus dem Bereich des ehemaligen Herzogtums Westfalen vorhanden sind, so daß es in einigen Fällen sogar zu Doppelüberlieferungen kommt.
Der Bestand "Herzogtum Westfalen Forstarchiv" wurde neu verzeichnet. Soweit sich die Provenienz der Aktenbände genau bestimmen ließ, wird sie in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben. Bei der Neuordnung des völlig durcheinander geratenen Bestandes wurde an Hand der zum größten Teil noch erkennbaren alten Signaturen versucht, die Ordnung von 1841 wiederherzustellen. Auseinandergerissene Serien wurden wieder zusammengefaßt. Aktenfaszikel ohne Signatur dem Sachschema eingegliedert.
Münster im März 1977 U. Schnorbus
[Die Akten decken nicht nur die Tätigkeit der kurfürstlichen Forstbehörden ab, die sich im Laufe des 18. Jahrhunderts zum Westfälischen Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg entwickelte. Abschriftlich enthalten sie z. T. Vorüberlieferungen, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen.]
Bestandsgeschichte: Mischbestand unterschiedlicher Provenienzen: Hofrat, Hofkammer, Geheime Konferenz, Landdrost und Räte, Oberkellnerei, Offizialate Köln und Werl, Westfälisches Forstamt, Bergamt Olpe, Oberjägermeister und Oberforstmeister in Hirschberg, Drost zu Bilstein, Richter Kreilmann in Erwitte, Oberforstkolleg Darmstadt, Hessisches Forstkolleg, Prozessakten von Klöstern.
Form und Inhalt: Auf dem am 26. März 1590 in Stockum gehaltenem Holzgericht wurde die erste Holzordnung für die Marken des Möhne- Ruhrstranges im Herzogtum Westfalen beschlossen. file://fn@01 In insgesamt 33 Paragraphen werden Kultur, Erhaltung, Schutz und Benutzung der Forsten, die Zulässigkeit und Art des Weidegangs und der Mast, sowie das Kohlenbrennen in den Waldungen abgehandelt. Ein Holzförster und Forstbedienstete (Holzknechte, Selhauer und Scharleute) hatten über ihre Einhaltung zu wachen. Kurfürst Max Heinrich hat diese Verordnung am 20. Oktober 1666 als "Wald- und Holtz-Ordnung im Hertzogthumb Westphalen" erneut publizieren lassen. file://fn@02
Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts entwickelte sich eine Fachbehörde: das Westfälische Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg. Unter der Leitung eines Oberjägermeisters - später Oberjäger- und Oberforstmeisters - bearbeiteten ein Oberförster, ein Jagdadvokat und ein Forstschreiber alle bei der Verwaltung und Nutzung der landesherrlichen Forsten und Jagden anfallenden Fragen. Sie wurden dabei von 9, 13 bzw. 15 Jägern und Förstern in den einzelnen Revieren des Herzogtums Westfalen unterstützt. file://fn@03 Die Beamten waren der Hofkammer verantwortlich und hatten deren Anordnungen zu befolgen.
Das Westfälische Jagd- und Forstamt besaß eine beschränkte Strafgewalt. Es konnte wegen "Wald- und Jagdfrevels" Brüchtenstrafen verhängen, gegen die beim Hofrat Appellation eingelegt werden konnte. file://fn@04 Neben der Strafgewalt, die wohl auf das jährlich veranstaltete "Holtz-Gericht" zurückzuführen ist, übte das Jagd- und Forstamt auch eine beschränkte Zivilgerichtsbarkeit aus. Es war zuständig für Streitigkeiten, die mit Jägern oder anderen Forstleuten in Jagd- und Forstangelegenheiten entstanden. Appellation gegen seine Entscheidungen konnte wiederum beim Hofrat in Bonn eingelegt werden. file://fn@05
Der vorliegende Aktenbestand gelangte zusammen mit den Forstakten der Regierung Arnsberg in den Besitz des Staatsarchivs (Zgg. 61/1940 und Zgg. 4/1942). In Arnsberg wurde 1841 ein "Repertorium der reponierten Forstregistratur aus der kurkölnischen Verwaltungsperiode" angelegt (siehe Repertoriensammlung des Staatsarchivs). Darin wurden aale dort vorhandenen Forst-, Jagd- und Fischereiakten etwa bis zum Jahre 1802, ohne Rücksicht auf ihre Provenienz nach Sachgesichtspunkten geordnet, aufgeführt. So ist es auch zu erklären, daß in diesem Bestand, der leider nur einen Teil der 1841 noch vorhandenen Akten umfaßt, neben Akten des Hofrats, der Hofkammer, von Landdrost und Räten in Arnsberg und in Einzelfällen auch Aktenbänden einzelner Klöster aus dem Bereich des ehemaligen Herzogtums Westfalen vorhanden sind, so daß es in einigen Fällen sogar zu Doppelüberlieferungen kommt.
Der Bestand "Herzogtum Westfalen Forstarchiv" wurde neu verzeichnet. Soweit sich die Provenienz der Aktenbände genau bestimmen ließ, wird sie in der letzten Spalte des Verzeichnisses angegeben. Bei der Neuordnung des völlig durcheinander geratenen Bestandes wurde an Hand der zum größten Teil noch erkennbaren alten Signaturen versucht, die Ordnung von 1841 wiederherzustellen. Auseinandergerissene Serien wurden wieder zusammengefaßt. Aktenfaszikel ohne Signatur dem Sachschema eingegliedert.
Münster im März 1977 U. Schnorbus
[Die Akten decken nicht nur die Tätigkeit der kurfürstlichen Forstbehörden ab, die sich im Laufe des 18. Jahrhunderts zum Westfälischen Jagd- und Forstamt mit Sitz in Hirschberg entwickelte. Abschriftlich enthalten sie z. T. Vorüberlieferungen, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreichen.]
1.101 Akten.; 1101 Akten.
Bestand
German
Karl Féaux de Lacroix, Geschichte der hohen Jagd im Sauerlande (Herzogtum Westfalen, Fürstentümer Wittgenstein), Dortmund 1913; Sauerländer Heimatbund (Hg.), Jagd und Wild im kurkölnischen Sauerland, Arnsberg 1988; Ralf Günther, Der Arnsberger Wald im Mittelalter. Forstgeschichte als Verfassungsgeschichte (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen XXII; Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung 20), Münster 1994.
Günther; Selter
Günther; Selter
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Archival tectonics)
- 1.1. Kölnisches Westfalen (A) (Archival tectonics)
- 1.1.1. Herzogtum Westfalen (Archival tectonics)
- 1.1.1.1. Verwaltung, Justiz, Landstände (Archival tectonics)
- Herzogtum Westfalen, Forstarchiv (Archival holding)