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Erneuertes Lagerbuch über Rottenacker Teil I
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Herrschaftliche Rechte (Gericht, Leibeigene, Dienst, Fron, Ungeld), eigene Güter und Gewässer (Donau) und Einkommen aus Zehnten, Zinsen und Gülten; ablösige Zinse (Bl. 84-148).
Herzogliche Reskripte:
Abgabe der Leibhenne; Dienste und Fron der Leibeigenen, sowie Ungeld 1597: Bl. 16.
Verleihung gewisser Güter an den Vogt Jeremias Godelmann als Besoldung 1597: Bl. 32v.
Zins aus der Burg zu Rottenacker 1582: Bl. 35.
Erbschaftssteuer und Abzugsgeld, gegenseitiger Vergleich mit geistlichen und weltlichen Ständen, Adel, Freien und Reichsstädten 1581: Bl. 38-42.
Taberne, Herberge, Warenverkauf, Wein- und Bierausschank; Amtspflichten des Vogtes 1597: Bl. 57v.
Genehmigung von Landtausch 1592: Bl. 222; 1592: Bl. 417v.
Kleiner und Novalzehnt 1597: Bl. 401v.
Verleihung von Fallgütern gegen Zahlung von Bestandgeld 1617: Bl. 607v.
Genehmigung zum Verkauf und Neuankauf von Ackerland 1628: Bl. 608v.
Umwandlung eines Falllehen in ein Erblehen 1618: Bl. 610v; 1624: Bl. 611v.
Verleihung eines Fallgutes des Vaters an den Sohn (Fischwasser) 1621: Bl. 611; 1626: Bl. 612v.
Genehmigung zum Verkauf eines Hofguts 1626: Bl. 612.
Genehmigung zur Überlassung eines Fallgutes an die Erben des Inhabers 1628: Bl. 613 und 613v.
Auszüge aus herzoglichen Reskripten betreffend Holz, Fischwasser, Landtausch, Zinse und Gülten 1600-1603 am Ende des Bandes Bl. 605 ff.
Urkundenabschriften:
U 1: 1361 Mai 29, Bl. 7.
U 10: 1410 April 21, Bl. 22v.
U 118: 1528 Dezember 10, Bl. 29v.
U 297: 1580 August 1, Bl. 47v.
U 322: 1596 Januar 31, Bl. 64v.
U 14: 1420 [lies: 1426] September 6, Bl. 151v.
U 300: 1584 Dezember 28, Bl. 155v.
U 301: 1584 Dezember 28, Bl. 163v.
U 320: 1595 Februar 25, Bl. 171.
U 325: 1597 November 16, Bl. 180v.
U 149: 1540 Juni 24, Bl. 202v.
U 278: 1575 November 11, Bl. 213v.
U 312: 1592 Oktober 31, Bl. 223.
U 261: 1567 Januar 5, Bl. 226v.
U 313: 1592 November 5, Bl. 229v.
U 108: 1524 Dezember 20, Bl. 235v.
U 28: 1472 April 6, Bl. 284v.
U 288: 1578 Dezember 8, Bl. 404v.
U 317: 1593 Februar 16, Bl. 418v.
U 247: 1561 April 18, Bl. 427v.
U 253: 1563 November 8, Bl. 450.
U 70: 1511 April 24, Bl. 462v.
U 54: 1502 Juli 5, Bl. 471v.
U 203: 1553 Juni 26, Bl. 511.
U 121: 1529 Oktober 4, Bl. 526v.
U 122: 1529 Oktober 4, Bl. 539v.
U 250: 1562 März 9, Bl. 551.
U 1231529 Oktober 4, Bl. 562v.
U 316: 1593 Februar 12, Bl. 574.
U 260: 1565 Dezember 5, Bl. 583v.
U 204: 1553 Juni 26, Bl. 594v.
U 326: 1607 November 11, Bl. 609.
Einlagen am Ende des Bandes:
Vergleich über rückständige Steuern für einen Acker in Munderkingen 1612.
Herzogliches Reskript über Befreiung der Einwohner von Rottenacker von der Abzugs- und Erbschaftssteuer 1608.
613 Bl. + 17 nicht foliierte Bll. am Anfang und 23 nicht foliierte Bll. am Ende des Bandes
Folio (Höhe x Breite)
Amtsbücher, Register und Grundbücher
Schaden: Wurmfraß
Genetische Stufe: Reinschrift
Exemplar für: Archiv
Schreiber/Renovator/Rechner: Jeremias Godelmann, Blaubeurischer Vogt zu Rottenacker
Einleitung/Verweise: Ortsverzeichnis für den ersten und zweiten Teil des Lagerbuchs über Rottenacker und die umliegenden Ortschaften am Anfang dieses Bandes
Einband: geprägter Ledereinband über Holzdeckeln, zwei Metallschließen beschädigt, Aufschrift auf dem Buchrücke aus dem 16. Jahrhundert: "Rottenacker der Erst Thaile 1528-1600"
Munderkingen UL
Rottenacker UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.