Der Ritter Heinrich von Lüttelnau (Luttelnaue) und Johann, Pächter (inquilinus) seiner Güter in Roßkothen, machen bekannt, daß ihnen der Propst Johann von Werden in Gegenwart des Konvents 16 Joch Land und Bäume des Waldes Hasselholte (Hastelholt) in der Pfarrei Kettwig zu zwei Händen zusätzlich zu ihren größeren zu Roßkothen liegenden Gütern überlassen hat. Von den 16 Joch sind jährlich am 11. November vier Malter Hafer Werdener Maß zu zahlen. Bei Handwechsel erhält der Propst 4 Schilling Pfennige. - Da die Aussteller kein Siegel besitzen, siegelt in ihrem Namen der Ritter Heinrich [dictus] Koster [scil. de Vitinghoven]. - Actum et datum ... sabbato ante vigiliam beati Thome.