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Geschichte: Das Arbeitsgericht Leipzig wurde am 1. Juli 1993 gebildet. In der Zeit vom 1. Januar 1993 bis zum 30. Juni 1993 wurden die Verfahren in den Kammern für Arbeitsrecht am Amtsgericht Leipzig verhandelt. Das Arbeitsgericht Leipzig ist mit seinen Außenkammern in Döbeln für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig bzw. seit 2008 für das Territorium der Landesdirektion zuständig. Arbeitsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie weiteren Konflikten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen.