Obergericht Rinteln (Bestand)
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NLA BU, H 21
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.5 Justiz
1656-1871
Bestandsgeschichte: Mit der "Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung" vom 29. Juli 1821 (Kurhess. Ges. Slg. 1821 S. 39) wurde aus der Regierung Rinteln die "Justizkanzlei" herausgenommen und daraus das Obergericht Rinteln mit den unterstellten Justizämtern Rinteln, Oldendorf, Obernkirchen und Rodenberg gebildet. Entsprechend der Sonderstellung des Gebietsteiles Schaumburg innerhalb des Kurfürstentums Hessen umfaßte das Verwaltungsgebiets des Obergerichtes den gesamten hessisch gewordenen Teil der alten Grafschaft Schaumburg. Während im allgemeinen die Obergerichte aus zwei Senaten bestanden, war für Rinteln nur ein Senat gebildet, der sowohl die Funktionen eines Zivil- wie Kriminalsenats ausübte (§ 48).
Der Zivilsenat erkannte in erster Instanz auf die Klagen wider Schriftsässige (die dem Lehns- oder Landesherrn unmittelbar Unterstellten) und über alle Rechtsstreitigkeiten, welche Verlöbnisse, Trennung von Tisch und Bett, Ehescheidung sowie die Vaterschaft oder Mutterschaft betrafen; in zweiter Instanz auf die Berufung von untergerichtlichen Entscheidungen, wenn der Gegenstand der Beschwerde den Wert von 50 Thalern überstieg oder sich nicht schätzen ließ. Außerdem hatte er die Aufsicht über die freiwillige Gerichtsbarkeit bei den ihm unterstellten Gerichten.
Der Kriminalsenat hatte die Hauptuntersuchung aller Verbrechen zu leiten, welche mit peinlicher Strafe zu belegen waren; er sprach Erkenntnis über die Vergehen, deren Untersuchung durch die Justizämter durchgeführt wurde und deren Ahndung weder polizeilich noch peinlich erfolgte und führte die Revision der untergerichtlichen Erkenntnisse, durch welche eine Polizeistrafe nach sich zogen und wogegen Berufung eingelegt war.
Die nächst höhere Instanz bildete das Oberappellationsgericht in Kassel.
Mit der Neuordnung der Organisation der Rechtspflege (kurhess. Ges. Slg. 1851 S. 59 ff.) wurde 1851 das Obergericht Rinteln aufgelöst.
Bestandsgeschichte: Seine Zuständigkeit als Gericht zweiter Instanz wurde an das bestehen gebliebene Obergericht Kassel verlegt, während "die bürgerliche Gerichtsbarkeit von den Justizämtern wahrgenommen" wurde. An Stelle des Obergerichtes wurde jetzt ein Criminalgericht Rinteln errichtet. Seine Zuständigkeit lag in der Aburteilung schwerer Straftaten, während die leichteren weiterhin vor den Justizämtern verhandelt wurden.
Bei der abermaligen Reorganisation im Oktober 1863 (kurhess. Ges. Slg. 1863 S. 97 ff.) wurde das Obergericht Rinteln wieder ins Leben gerufen. Wie bis 1851 bildete es ein Gericht erster und zweiter Instanz.
Nach der Übernahme des Kurfürstentums in des Königreich Preußen wurden mit Dekret vom 26.6.1867 (pr. Ges. Slg. 1867 S. 1085 ff.) "die bestehenden Gerichtsbehörden aufgehoben". An ihre Stelle traten die Kreis- bzw. Amtsgerichte.
Die Abgabe der Akten des aufgehobenen Obergerichts erfolgte zunächst an das Staatsarchiv Marburg als dem Zentralarchiv des vorm. Kurfürstentums Hessen. Erst im Zuge der Aktenbereinigung zwischen den Staatsarchiven Hannover und Marburg auf Grund der Abmachungen von 1939 kamen die Akten der alten hessischen Justizbehörden Rintelns vor dem 2. Weltkrieg (ca. 1937) nach Hannover; hier gerieten sie 1946 in das Leinehochwasser und wurden beschädigt (ca. 80 Fach).
Es war ein großer Block, der das Obergericht, das Kriminalgericht, das Kreisgericht und als gesonderten Bestand die Staatsanwaltschaft umfaßte. Mit Ausnahme der Generalia wurden 1956 sämtliche Prozeßakten dieser Behörden zunächst in einem Alphabet nach den Prozeßparteien geordnet. Diese Zusammenfassung erwies sich als unzweckmäßig, da sie nicht das Bild der Entstehung der Akten wiedergeben. Um das zu erreichen, wurden die einzelnen Provenienzen wiederhergestellt. Die innere Ordnung der Akten wurde nach Sachbetreffen durchgeführt. Außerdem werden sämtliche Prozeßakten durch ein
Bestandsgeschichte: Personenregister für Kläger und Beklagte erschlossen.
Hannover, im September 1958 Lattwesen
Die Währschaftsprotokolle des ehem. Obergerichts Rinteln (Abteilung G) wurden im Laufe der Ordrungsarbeiten in August 1958 vom Amtsgericht Rinteln übernormen (vergl. St. A. 1825/58 in Akte der Dienstregistratur Spez. E 1564 Rinteln). Lattwesen
Die Generalakten vor 1821 sind die Generalakten der Justizkanzlei. Mehrere Generalakten wurden 1960 durch das Staatsarchiv Marburg
Bestandsgeschichte: abgeliefert.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Der Zivilsenat erkannte in erster Instanz auf die Klagen wider Schriftsässige (die dem Lehns- oder Landesherrn unmittelbar Unterstellten) und über alle Rechtsstreitigkeiten, welche Verlöbnisse, Trennung von Tisch und Bett, Ehescheidung sowie die Vaterschaft oder Mutterschaft betrafen; in zweiter Instanz auf die Berufung von untergerichtlichen Entscheidungen, wenn der Gegenstand der Beschwerde den Wert von 50 Thalern überstieg oder sich nicht schätzen ließ. Außerdem hatte er die Aufsicht über die freiwillige Gerichtsbarkeit bei den ihm unterstellten Gerichten.
Der Kriminalsenat hatte die Hauptuntersuchung aller Verbrechen zu leiten, welche mit peinlicher Strafe zu belegen waren; er sprach Erkenntnis über die Vergehen, deren Untersuchung durch die Justizämter durchgeführt wurde und deren Ahndung weder polizeilich noch peinlich erfolgte und führte die Revision der untergerichtlichen Erkenntnisse, durch welche eine Polizeistrafe nach sich zogen und wogegen Berufung eingelegt war.
Die nächst höhere Instanz bildete das Oberappellationsgericht in Kassel.
Mit der Neuordnung der Organisation der Rechtspflege (kurhess. Ges. Slg. 1851 S. 59 ff.) wurde 1851 das Obergericht Rinteln aufgelöst.
Bestandsgeschichte: Seine Zuständigkeit als Gericht zweiter Instanz wurde an das bestehen gebliebene Obergericht Kassel verlegt, während "die bürgerliche Gerichtsbarkeit von den Justizämtern wahrgenommen" wurde. An Stelle des Obergerichtes wurde jetzt ein Criminalgericht Rinteln errichtet. Seine Zuständigkeit lag in der Aburteilung schwerer Straftaten, während die leichteren weiterhin vor den Justizämtern verhandelt wurden.
Bei der abermaligen Reorganisation im Oktober 1863 (kurhess. Ges. Slg. 1863 S. 97 ff.) wurde das Obergericht Rinteln wieder ins Leben gerufen. Wie bis 1851 bildete es ein Gericht erster und zweiter Instanz.
Nach der Übernahme des Kurfürstentums in des Königreich Preußen wurden mit Dekret vom 26.6.1867 (pr. Ges. Slg. 1867 S. 1085 ff.) "die bestehenden Gerichtsbehörden aufgehoben". An ihre Stelle traten die Kreis- bzw. Amtsgerichte.
Die Abgabe der Akten des aufgehobenen Obergerichts erfolgte zunächst an das Staatsarchiv Marburg als dem Zentralarchiv des vorm. Kurfürstentums Hessen. Erst im Zuge der Aktenbereinigung zwischen den Staatsarchiven Hannover und Marburg auf Grund der Abmachungen von 1939 kamen die Akten der alten hessischen Justizbehörden Rintelns vor dem 2. Weltkrieg (ca. 1937) nach Hannover; hier gerieten sie 1946 in das Leinehochwasser und wurden beschädigt (ca. 80 Fach).
Es war ein großer Block, der das Obergericht, das Kriminalgericht, das Kreisgericht und als gesonderten Bestand die Staatsanwaltschaft umfaßte. Mit Ausnahme der Generalia wurden 1956 sämtliche Prozeßakten dieser Behörden zunächst in einem Alphabet nach den Prozeßparteien geordnet. Diese Zusammenfassung erwies sich als unzweckmäßig, da sie nicht das Bild der Entstehung der Akten wiedergeben. Um das zu erreichen, wurden die einzelnen Provenienzen wiederhergestellt. Die innere Ordnung der Akten wurde nach Sachbetreffen durchgeführt. Außerdem werden sämtliche Prozeßakten durch ein
Bestandsgeschichte: Personenregister für Kläger und Beklagte erschlossen.
Hannover, im September 1958 Lattwesen
Die Währschaftsprotokolle des ehem. Obergerichts Rinteln (Abteilung G) wurden im Laufe der Ordrungsarbeiten in August 1958 vom Amtsgericht Rinteln übernormen (vergl. St. A. 1825/58 in Akte der Dienstregistratur Spez. E 1564 Rinteln). Lattwesen
Die Generalakten vor 1821 sind die Generalakten der Justizkanzlei. Mehrere Generalakten wurden 1960 durch das Staatsarchiv Marburg
Bestandsgeschichte: abgeliefert.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST