Ermittlungen im Auftrag des Gerichts von Alfter
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GerKer, 412
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 7 Prozesse anderer Gerichte >> 7.2 Sonstige
1683
Enthält: Am Kerpener Gericht wird der schon einige Jahre zurückliegende Fall um den auf dem Weg von Alfter nach Kerpen abhanden gekommenen Schleifstein für den Fassbendermeister Johann Schmidt behandelt. Auf den Stein erheben offensichtlich sowohl Johann Schmidt in Kerpen als auch Ludwig Brewer Anspruch. Sie hatten sich schon 1681 einmal darüber verglichen. Schmidt lässt die Ermittlungen am Gericht in Alfter aber wieder aufnehmen. Der Statthalter Johann Hermann Ernst Pranghe wendet sich an das Gericht in Kerpen. Aus den Zeugenaussagen (Johann Inden aus Kerpen, Johann Brewer und Franz Clemens aus Alfter) lässt sich folgender Hergang rekonstruieren. Johann Schmidt hatte im Herbst 1680 seinen Sohn Gerhard und seinen Knecht nach Alfter geschickt, um den Stein zu holen. Der Sohn hatte ihn gegen 8 oder 9 Uhr abends im Hof Ludwig Schneiders abgeholt, und zwar allein, während der Knecht draußen im Garten wartete. Dann trugen sie den Stein bis nach Roisdorf. Dort hatte der Sohn eine "Scharrigkarre" in einem Garten liegen sehen, die sie genommen und den Stein bis nach Brenig gefahren hatten, wo die Karre zerbrach. Da stieg der Sohn über eine Mauer in einen Hof und holte eine andere Karre. Sie fuhren den Stein dann bis nach Dirmerzheim in das Haus des Schwagers. Am nächsten Morgen gingen sie nach Kerpen weiter, ließen den Stein aber zurück. Der Schwager und seine Frau transportierten den Stein dann, in einem Sack versteckt, auf einer Karre weiter. Seither war der Stein verschwunden. Johann Schmidt, der 24 Jahre lang in Alfter Fassbender gewesen war, wird von allen Seiten ein gutes Leumundszeugnis ausgestellt. Der Zeuge Clemens indes gibt vor, sich wegen damaliger Trunkenheit an die Begegnung mit dem Knecht Inden, als dieser den Stein holen kam, nicht mehr erinnern zu können.
Schriftstücke: 4
Archivale
Brewer - Johann
Brewer - Ludwig
Clemens, Franz, aus Alfter
Inden, Johann, aus Kerpen
Pranghe, Johann Hermann Ernst
Schmidt - Gerhard
Schmidt - Johann, Fassbendermeister in Alfter
Schneider, Ludwig
Alfter
Brenig
Dirmerzheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:26 MEZ