1.) Zwei Hufen Land zu Steinenzwergen [Wüstung in der Gemarkung Ostheim, Stadt Liebenau, Lkr. Kassel], die ehemals die Familie Frieling besessen u...
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Urk. 14, 9914
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Papenheim, Nr. 2
A I u, von Papenheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe O-P >> P >> Pa-Pf >> Pappenheim, von >> 1400-1549
1518 Januar 18
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Zwei Hufen Land zu Steinenzwergen [Wüstung in der Gemarkung Ostheim, Stadt Liebenau, Lkr. Kassel], die ehemals die Familie Frieling besessen und 1471 Ludwig Groppe inne hatte; 2.) drei Hufen Land zu (Wigermissen) vor Peckelsheim [Ortsteil der Stadt Willebadessen, Kr. Höxter], die der verstorbene Konrad Mederich besessen hatte; 3.) eine halbe Hufe Land und zwei Kotstätten zu Lamerden [Stadtteil von Liebenau, Lkr. Kassel], die der verstorbene Nobis von Geismar besessen hatte, alle als Mann- und Burglehen. Die Güter hatte bereits der Vater des 1471 Belehnten Vater als Lehen besessen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph von Pappenheim
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph von Pappenheim
Belehnte/r: Georg und Ludolf von Pappenheim, Söhne des verstorbenen Johann von Pappenheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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