Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und alle ihre Erben, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda 50 gute, genehme rh...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
1435 April 3
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XXXV° Dominica qua cantatur in ecclesia Dei Judica
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und alle ihre Erben, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda 50 gute, genehme rheinische Gulden und drei Fass Wein für acht Tournosen schuldet. Er verpflichtet sich, diese Summe schnellstmöglich bis zu St. Johannes (als man das nach fure macht) [1435 Juni 24] zurückzuzahlen. Solange dies nicht geschieht, verpfändet Rorich mit Zustimmung seines Vetters Wilhelm von Buchenau, seines Bruders Heinrich von Buchenau, der Kinder Georgs (Jorg) von Buchenau, der Erben des verstorbenen Eberhard von Buchenau und aller anderen Erben die gemeinsamen Güter der von Buchenau in Eiterfeld mit allen Einkünften und Rechten. Es besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht jeweils bis vier Wochen vor Michaelis [September 29] für 50 gute, genehme rheinische Gulden und drei Fass Wein für acht Tournosen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rorich von Buchenau, Wilhelm von Buchenau, Heinrich von Buchenau
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rorich von Buchenau bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und alle ihre Erben, dass er Johann [von Merlau], Abt von Fulda 50 gute, genehme rheinische Gulden und drei Fass Wein für acht Tournosen schuldet. Er verpflichtet sich, diese Summe schnellstmöglich bis zu St. Johannes (als man das nach fure macht) [1435 Juni 24] zurückzuzahlen. Solange dies nicht geschieht, verpfändet Rorich mit Zustimmung seines Vetters Wilhelm von Buchenau, seines Bruders Heinrich von Buchenau, der Kinder Georgs (Jorg) von Buchenau, der Erben des verstorbenen Eberhard von Buchenau und aller anderen Erben die gemeinsamen Güter der von Buchenau in Eiterfeld mit allen Einkünften und Rechten. Es besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht jeweils bis vier Wochen vor Michaelis [September 29] für 50 gute, genehme rheinische Gulden und drei Fass Wein für acht Tournosen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Rorich von Buchenau, Wilhelm von Buchenau, Heinrich von Buchenau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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