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Verordnung: Stellungnahme, wie sich die Beamten den Deserteuren gegenüber verhalten sollen, deren Vermögen konfisziert ist, welche dann später aber in ihr Heimatland zurückkehren
Verordnung: Stellungnahme, wie sich die Beamten den Deserteuren gegenüber verhalten sollen, deren Vermögen konfisziert ist, welche dann später aber in ihr Heimatland zurückkehren
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.2 Militärdienst-Verletzungen, Deserteure
Gießen, 1785 August 22
Sachakte
nur Xerokopien
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