Abt Hugo von Werden u. Helmstedt beurkundet den zwischen dem Convente zu Rumeln einer- und den Eheleuten Johann Gotzen und Trine zu Oesterherr als Pächter anderseits auf dem Hause Asterlagen getroffenen Vergleich, laut dessen zur Beilegung des Streits wegen des Vorgewinngeldes und der Zugehörigkeit des Kämpchens "an den Kölven" die genannten Eheleute demnächst dem Convente ein und für alle Mal 63 Daler Courant zahlen, im Uebrigen die verbrieften Bestimmungen über das Gewinngeld und die Pacht in Kraft bleiben, auch eine neue genaue Vermessung der Hofespartition vorgenommen werden soll. G. Asterlagen in Gegenwart 1) seitens des Convents des Paters Johann Eugenius (Elgenius?) zu Crefeld, der Procuratorin Schwester Styntgen zu Rumeln und der Schwester Hyltgen Peters, 2) seitens der Pächter der Schöffe Gysbert von Schlickum und Evert Geven zu Fremmersheim, des abteilichen Rentmeisters Thomas Hachsler zu Asterlagen etc. G. Asterlagen donnerstagh den sechs- und zwanzigsten Marti im Jair unsers Hern Thausendt Sechshondert zwantzigh.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner