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Worms (Domstift): Das weltliche Gericht der 73 Stadt Worms bekundet, dass Johann von Gundheim, Vikar am Dom, als Vertreter der Pfründen und Konrad...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 20 Orte, Buchstabe W >> 20.21 Worms (Domstift)
1404 September 22
Domstift
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel, abgef.; Rückvermerk: Haus zu der Glocke vor dem Bogen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1404, Montag nach St. Mathäustag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Worms (Domstift): Das weltliche Gericht der 73 Stadt Worms bekundet, dass Johann von Gundheim, Vikar am Dom, als Vertreter der Pfründen und Konrad von Wildungen, Vertreter der Präsentien, erklären, dass das Barfüßerkloster in Worms, vertreten durch Peter Heimersheimer, Zinskeller des Klosters, auf alle Zinsen und Rechte von dem Haus zur Glocke unter den Kochen zu Gunsten des Domstifts verzichtet. - Zeugen: Johann Dytmar gen. Schreiber, Schultheiß, Klaus Swab, Dietze zum Flügel, Emich Dietze, Johann Winose, Schöffen