Nds. Landesstelle für Familienkunde (Bestand)
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NLA HA, Nds. 466
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.5 Kultus und Wissenschaft >> 1.13.5.2 Obere Landesbehörden >> 1.13.5.2.3 Weitere kulturelle Einrichtungen
1700-1961
Enthält: Volkskarteien, Fragebögen, Schriftwechsel, Personalangelegenheiten
Geschichte des Bestandsbildners: Die Niedersächsische Landesstelle für Familienkunde ist aus dem Ende 1943 gebildeten Referat "Sicherung sippenkundlich wertvollen Archivgutes" beim Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Verwaltung des Provinzialverbandes) erwachsen.
Eine gewisse Verselbständigung spiegelt sich darin wider, daß das Referat etwa sei Ende April 1946 den Briefkopf "Der Oberpräsident der Provinz Hannover, Abteilung IV/2 (Provinzstelle für Niedersächsische Familienkunde)" führt und sich nach Auflösung des Oberpräsidiums und Umwandlung der Provinz in das Land Hannover am 23. August 1946 "Provinzstelle für Niedersächsische Familienkunde" bezeichnet. Die schon damals, spätestens aber bei der Bildung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 angebracht gewesene Bezeichnung "Landesstelle" erhält die Dienststelle erst mit Erlaß des Niedersächsischen Kultusministers vom 14. August 1947, in dem es heißt, daß auf Beschluß des Niedersächsischen Staatsministeriums vom 24. Juni 1947 die Dienststelle in Zukunft die Bezeichnung "Niedersächsische Landesstelle für Familienkunde" führen solle.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landesstelle hatte das familienkundliche Quellengut mit dem Ziel zu erfassen, aufzunehmen und zu sichern, eine Generalübersicht niedersächsischer Quellen familienkundlicher Art zu schaffen und in Zusammenarbeit mit den Staatsarchiven einer Veröffentlichung zuzuführen. Nichtarchivwürdiges Schriftgut familienkundlichen Inhalts sollte ausgewertet und gedruckte oder ungedruckte Arbeiten aus Niedersachsen gesammelt werden. Eine weitere Aufgabe bestand in der Führung einer ostdeutschen Familienkartei, die als Ersatz für verloren gegangene Personenstandsregister aus den Ostgebieten dienen sollte.
Mit Erlaß des Niedersächsischen Kultusministers vom 31. Januar 1953 (II 7365/52) wurde die Auflösung der Dienststelle zum 31. März 1953 angeordnet. Ihre nebenamtlicher Leiter war von 1943 bis 1953 Oberlandeskirchenrat Dr. W. Lampe, Hannover, der von einer halben Sekretariatskraft und zwei bis drei mehr oder weniger ehrenamtlich tätigen Personen unterstützt wurde.
Stand: 21. Juni 1962
Bestandsgeschichte: Laut Weisung des Niedersächsischen Kultusministers vom 21. Dezember 1960 hatte der Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover die Akten und Materialien der Niedersächsischen Landesstelle für Familienkunde zu übernehmen. Daraufhin ist ihm in drei Zugängen 1961/62 das nachstehend verzeichnete Material übergeben worden.
48 Fach Personalakten von unteren und mittleren Steuer- und Zollbediensteten der Oberfinanzdirektion Hannover (19./Anfang 20. Jahrhundert) wurden zum Bestand Hann. 210 (Landesfinanzamt, Oberfinanzpräsident) genommen. Die übergebenen zwei Fach Akten der Provinzial-Taubstummen-Anstalt Hildesheim sind nach Kassation unwichtiger Stücke als Bestand Hann. 157 (Landesgehörlosenschule Hildesheim) aufgestellt worden. Die weiterhin übersandten je ein Fach Personalakten des Landgerichts Hildesheim, des Landgerichts Hannover, des Landgerichts Lüneburg und des Amtsgerichts Hannover sind zu den entsprechenden Beständen des Hauptstaatsarchivs in Hannover genommen worden. Ein Fach Blattsammlung des Amtsgerichts Hagen zum Beurkundungs- und Familienrechtsregister wurde an das Staatsarchiv in Stade abgeben.
Bestandsgeschichte: Stand: 21. Juni 1962
Ein Zugang von 127 Karteikarten der Volkskartei (1939) betreffend die Stadt Salzgitter, Stadtteil Hallendorf (Acc. 60/62) erfolgte 1962. Es folgte ein weiterer Zugang von Karteikarten mit Angaben aus den Geburts- und Todesregistern des Standesamtes in Eddigehausen (1874-1938) unter der Acc. 1/63. Eine Mappe mit Ahnentafeln wurden dem Bestand ebenfalls zugeordnet (s. Nr. 176). Personalnachweisungen aus kassierten Personalakten der Oberfinanzdirektion Hannover und des Landgerichts Lüneburg wurden zu Hann. 210 bzw. Hann. 171 Lüneburg gelegt (Acc. 2/63).
Im Juli 1971 wurden mehrere Jahrgänge (ca. 1963-1970) Mitteilungsblätter ostdeutscher Vertriebener u.a. als: Laubauer Gemeindebrief, Der Altvaterbote und Ermlandbrief durch Herrn Hans Nuck dem Hauptstaatsarchiv in Hannover angeboten. Nach Zustimmung von Herrn Nuck und dem ehemaligen Leiter der Niedersächsischen Landesstelle für Familienkunde wurden die oben genannten Periodika der Niedersächsischen Landesbibliothek in Hannover übergeben.
Stand: Juli 1971
Bearbeiter: König (1962)
Geschichte des Bestandsbildners: Die Niedersächsische Landesstelle für Familienkunde ist aus dem Ende 1943 gebildeten Referat "Sicherung sippenkundlich wertvollen Archivgutes" beim Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Verwaltung des Provinzialverbandes) erwachsen.
Eine gewisse Verselbständigung spiegelt sich darin wider, daß das Referat etwa sei Ende April 1946 den Briefkopf "Der Oberpräsident der Provinz Hannover, Abteilung IV/2 (Provinzstelle für Niedersächsische Familienkunde)" führt und sich nach Auflösung des Oberpräsidiums und Umwandlung der Provinz in das Land Hannover am 23. August 1946 "Provinzstelle für Niedersächsische Familienkunde" bezeichnet. Die schon damals, spätestens aber bei der Bildung des Landes Niedersachsen am 1. November 1946 angebracht gewesene Bezeichnung "Landesstelle" erhält die Dienststelle erst mit Erlaß des Niedersächsischen Kultusministers vom 14. August 1947, in dem es heißt, daß auf Beschluß des Niedersächsischen Staatsministeriums vom 24. Juni 1947 die Dienststelle in Zukunft die Bezeichnung "Niedersächsische Landesstelle für Familienkunde" führen solle.
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landesstelle hatte das familienkundliche Quellengut mit dem Ziel zu erfassen, aufzunehmen und zu sichern, eine Generalübersicht niedersächsischer Quellen familienkundlicher Art zu schaffen und in Zusammenarbeit mit den Staatsarchiven einer Veröffentlichung zuzuführen. Nichtarchivwürdiges Schriftgut familienkundlichen Inhalts sollte ausgewertet und gedruckte oder ungedruckte Arbeiten aus Niedersachsen gesammelt werden. Eine weitere Aufgabe bestand in der Führung einer ostdeutschen Familienkartei, die als Ersatz für verloren gegangene Personenstandsregister aus den Ostgebieten dienen sollte.
Mit Erlaß des Niedersächsischen Kultusministers vom 31. Januar 1953 (II 7365/52) wurde die Auflösung der Dienststelle zum 31. März 1953 angeordnet. Ihre nebenamtlicher Leiter war von 1943 bis 1953 Oberlandeskirchenrat Dr. W. Lampe, Hannover, der von einer halben Sekretariatskraft und zwei bis drei mehr oder weniger ehrenamtlich tätigen Personen unterstützt wurde.
Stand: 21. Juni 1962
Bestandsgeschichte: Laut Weisung des Niedersächsischen Kultusministers vom 21. Dezember 1960 hatte der Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover die Akten und Materialien der Niedersächsischen Landesstelle für Familienkunde zu übernehmen. Daraufhin ist ihm in drei Zugängen 1961/62 das nachstehend verzeichnete Material übergeben worden.
48 Fach Personalakten von unteren und mittleren Steuer- und Zollbediensteten der Oberfinanzdirektion Hannover (19./Anfang 20. Jahrhundert) wurden zum Bestand Hann. 210 (Landesfinanzamt, Oberfinanzpräsident) genommen. Die übergebenen zwei Fach Akten der Provinzial-Taubstummen-Anstalt Hildesheim sind nach Kassation unwichtiger Stücke als Bestand Hann. 157 (Landesgehörlosenschule Hildesheim) aufgestellt worden. Die weiterhin übersandten je ein Fach Personalakten des Landgerichts Hildesheim, des Landgerichts Hannover, des Landgerichts Lüneburg und des Amtsgerichts Hannover sind zu den entsprechenden Beständen des Hauptstaatsarchivs in Hannover genommen worden. Ein Fach Blattsammlung des Amtsgerichts Hagen zum Beurkundungs- und Familienrechtsregister wurde an das Staatsarchiv in Stade abgeben.
Bestandsgeschichte: Stand: 21. Juni 1962
Ein Zugang von 127 Karteikarten der Volkskartei (1939) betreffend die Stadt Salzgitter, Stadtteil Hallendorf (Acc. 60/62) erfolgte 1962. Es folgte ein weiterer Zugang von Karteikarten mit Angaben aus den Geburts- und Todesregistern des Standesamtes in Eddigehausen (1874-1938) unter der Acc. 1/63. Eine Mappe mit Ahnentafeln wurden dem Bestand ebenfalls zugeordnet (s. Nr. 176). Personalnachweisungen aus kassierten Personalakten der Oberfinanzdirektion Hannover und des Landgerichts Lüneburg wurden zu Hann. 210 bzw. Hann. 171 Lüneburg gelegt (Acc. 2/63).
Im Juli 1971 wurden mehrere Jahrgänge (ca. 1963-1970) Mitteilungsblätter ostdeutscher Vertriebener u.a. als: Laubauer Gemeindebrief, Der Altvaterbote und Ermlandbrief durch Herrn Hans Nuck dem Hauptstaatsarchiv in Hannover angeboten. Nach Zustimmung von Herrn Nuck und dem ehemaligen Leiter der Niedersächsischen Landesstelle für Familienkunde wurden die oben genannten Periodika der Niedersächsischen Landesbibliothek in Hannover übergeben.
Stand: Juli 1971
Bearbeiter: König (1962)
15,3
Bestand
Literatur: Verwaltungshandbuch für Niedersachsen 1949, hrsg. von F. Ohm und R. Sachse, S. 130.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ